Wir betreuen Praxen und Ärztinnen und Ärzte in Visp, Brig-Glis, Naters und im gesamten Oberwallis – persönlich vor Ort in Eyholz bei Visp.
Was bedeutet FMH-Services-Vertrauenspartner für meine Praxis?
FMH Services (Insurance) ist die unabhängige Versicherungsorganisation der Schweizer Ärzteschaft. Als deren Vertrauenspartner kennen wir die besonderen Anforderungen von Ärztinnen und Ärzten – von der Berufshaftpflicht über die Praxisabsicherung bis zur Vorsorge.
Für Sie bedeutet das: Sie erhalten Lösungen, die auf den Praxisalltag zugeschnitten sind, statt Standardprodukte von der Stange. Wir bringen das Fachwissen der FMH-Strukturen mit der neutralen Marktübersicht eines unabhängigen Brokers zusammen.
- Branchenkenntnis aus dem ärztlichen Umfeld
- Zugang zu Konditionen für FMH-nahe Versicherte
- Neutraler Vergleich über alle relevanten Gesellschaften
Welche Versicherungen braucht eine Arztpraxis im Wallis?
Eine Praxis verbindet medizinische Tätigkeit, Betriebsführung und Arbeitgeberpflichten. Entsprechend greifen mehrere Bereiche ineinander, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sein sollten.
- Berufs- und Betriebshaftpflicht für ärztliche Tätigkeit und Praxisbetrieb
- Praxisinventar- und Sachversicherung (Geräte, Mobiliar, Einrichtung)
- Betriebsunterbruchversicherung für Ausfälle nach Schadenfällen
- Rechtsschutz für Praxis und Arbeitgeber
- Personenversicherungen: BVG, Krankentaggeld und Unfall fürs Team
Wie sind Ärztinnen und Ärzte bei Praxisgründung oder -übernahme abgesichert?
Gründung und Übernahme sind die Momente, in denen sich die Weichen für Jahre stellen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Deckungen ab dem ersten Tag bestehen müssen und welche bestehenden Verträge bei einer Übernahme weiterlaufen oder angepasst werden sollten.
Dabei behalten wir den Übergang im Blick – damit zwischen alter und neuer Trägerschaft keine Deckungslücke entsteht und Sie mit klarer Sicht starten.
- Lückenlose Haftpflicht ab Praxisstart
- Übernahme und Anpassung bestehender Policen
- Abstimmung mit Pensionskasse und Personalvorsorge
Wie sichere ich mein Praxisteam über das BVG ab?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie zur beruflichen Vorsorge (BVG) verpflichtet, sobald Ihr Personal die Eintrittsschwelle überschreitet. Eine gut gewählte Pensionskassenlösung ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Argument im Wettbewerb um Fachpersonal.
Wir vergleichen Anschlusslösungen und Sammelstiftungen neutral und stimmen sie auf Lohnstruktur, Altersstruktur und Budget Ihrer Praxis ab. Ergänzend prüfen wir Krankentaggeld und die Unfallversicherung (UVG) fürs Team.
Wie ist die persönliche Vorsorge der Ärztin und des Arztes geregelt?
Neben der Praxis steht Ihre eigene finanzielle Zukunft. Ärztinnen und Ärzte haben oft erhöhten Handlungsbedarf bei der privaten Vorsorge – etwa wegen Selbstständigkeit, später Niederlassung oder Vorsorgelücken aus der Ausbildungszeit.
Wir betrachten Säule 3a, freie Vorsorge und Ihre Pensionsplanung im Gesamtbild – inklusive Risikoabsicherung für Erwerbsunfähigkeit und Todesfall, abgestimmt auf Ihre familiäre und steuerliche Situation.
Was kostet die Beratung und wie diskret läuft sie ab?
Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Als Broker werden wir über die Courtage des Versicherers entschädigt – diese ist in der Prämie enthalten und verursacht keinen Aufpreis.
Diskretion ist für uns selbstverständlich. Wir behandeln Ihre Praxis-, Personal- und Vorsorgedaten vertraulich und beraten Sie auf Wunsch ausserhalb der Sprechzeiten oder direkt in Ihrer Praxis.
Begriffe einfach erklärt
- FMH Services (Insurance)
- Versicherungsbereich der unabhängigen Dienstleistungsorganisation der Schweizer Ärzteschaft. Bündelt Wissen und Konditionen rund um die Absicherung von Ärztinnen, Ärzten und Praxen.
- Berufshaftpflicht
- Versicherung, die für Vermögens-, Personen- und Sachschäden aufkommt, die aus der ärztlichen Tätigkeit gegenüber Patientinnen und Patienten entstehen können.
- Betriebsunterbruch
- Deckung für entgangene Erträge und laufende Kosten, wenn der Praxisbetrieb nach einem versicherten Schadenfall – etwa Feuer oder Wasser – vorübergehend stillsteht.
- Courtage
- Vergütung, die der Broker vom Versicherer für die Betreuung erhält. Sie ist in der Prämie enthalten und verursacht für die Kundin oder den Kunden keinen zusätzlichen Aufpreis.
„Ärztinnen und Ärzte tragen schon genug Verantwortung am Patienten. Unsere Aufgabe ist es, die Absicherung von Praxis, Team und eigener Vorsorge so zu ordnen, dass der Rücken frei bleibt – diskret und ohne Aufpreis für die Beratung.“
