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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral verglichen

Autoversicherung im Oberwallis

Eine Autoversicherung im Wallis besteht aus der obligatorischen Haftpflicht sowie freiwilliger Teil- oder Vollkasko. Wir vergleichen als neutraler Broker über 35 Gesellschaften und finden die passende Deckung zu fairer Prämie. Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos.

Wir beraten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von unserem Büro in Eyholz aus.

Welche Autoversicherung ist in der Schweiz obligatorisch?

Gesetzlich vorgeschrieben ist allein die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder fremdem Eigentum zufügen. Ohne gültige Haftpflicht erhalten Sie keine Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt.

Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Sie schützen Ihr eigenes Fahrzeug und sind je nach Fahrzeugwert und Lebenssituation sinnvoll oder verzichtbar.

  • Haftpflicht: obligatorisch, deckt Schäden an Dritten
  • Teilkasko: freiwillig, schützt vor äusseren Risiken
  • Vollkasko: freiwillig, schützt zusätzlich Ihr eigenes Fahrzeug bei Selbstverschulden

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko übernimmt Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben, etwa durch Diebstahl, Glasbruch, Naturgewalten, Marderbiss, Brand oder Steinschlag. Gerade im Oberwallis mit seinen Bergstrassen und Wintern sind Elementarereignisse und Wildunfälle ein reales Thema.

Die Vollkasko schliesst alle Leistungen der Teilkasko ein und deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus. Sie lohnt sich vor allem bei neuen oder geleasten Fahrzeugen.

  • Teilkasko: Diebstahl, Glas, Elementar, Marder, Brand, Steinschlag, Wildunfall
  • Vollkasko: alles aus Teilkasko plus Kollision durch Selbstverschulden und Vandalismus

Welche Kaskodeckung passt zu meinem Fahrzeug?

Als Faustregel gilt: Bei einem neuen oder geleasten Fahrzeug ist eine Vollkasko meist Pflicht oder sehr empfehlenswert. Mit zunehmendem Alter und sinkendem Fahrzeugwert kann ein Wechsel auf Teilkasko die Prämie senken, ohne dass Ihnen wichtiger Schutz fehlt.

Wir schauen mit Ihnen auf Fahrzeugwert, Leasingvorgaben, Ihre Fahrleistung und Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis. So behalten Sie auch bei wechselnder Wetterlage klare Sicht auf das passende Deckungspaket.

Wie beeinflussen Bonus/Malus und Selbstbehalt die Prämie?

Das Bonus/Malus-System belohnt schadenfreies Fahren mit einer tieferen Prämienstufe und erhöht sie nach selbstverschuldeten Schäden. Viele Gesellschaften bieten zudem einen Schadenfreiheitsrabatt oder Tarife, die Ihre Stufe nach einem Schaden schützen.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, ein tieferer erhöht sie. Sinnvoll gewählt, finden Sie hier ein gutes Gleichgewicht zwischen Prämie und Eigenrisiko.

  • Bonus/Malus: schadenfreie Jahre senken die Prämienstufe
  • Selbstbehalt: höher = günstigere Prämie, tiefer = mehr Eigenkosten
  • Zusatzoptionen: Parkschaden, Bruchschaden, Insassenversicherung, Bonusschutz

Wann kann ich meine Autoversicherung wechseln?

In der Regel kündigen Sie zum Hauptverfall, also zum Ablauf des Vertragsjahres, unter Einhaltung der ordentlichen Frist von meist drei Monaten. Prüfen Sie dazu die Police und das Hauptverfalldatum.

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht häufig nach einem Schadenfall sowie bei einer Prämienerhöhung. Wir behalten Ihre Fristen im Auge und melden uns rechtzeitig, damit kein Wechseltermin verpasst wird.

Warum lohnt sich der neutrale Vergleich über Lerjen & Grogg?

Als unabhängiger, neutraler Broker sind wir keiner Gesellschaft verpflichtet. Wir vergleichen über 35 Anbieter und empfehlen die Lösung, die zu Ihrem Fahrzeug und Budget passt. Eine tiefere Prämie ist je nach Ausgangslage oft möglich.

Im Betreuungsmandat ist die Beratung für Sie kostenlos. Wir werden über die im Tarif enthaltene Courtage vom Versicherer entschädigt, ohne Aufpreis für Sie. Sie haben einen festen Ansprechpartner im Oberwallis, auch im Schadenfall.

Teilkasko und Vollkasko im Vergleich

LeistungTeilkaskoVollkasko
Diebstahl, Glas, Brand, ElementarGedecktGedeckt
Marder- und WildschadenGedecktGedeckt
Selbstverschuldete Kollision am eigenen AutoNicht gedecktGedeckt
VandalismusMeist nicht gedecktGedeckt
Empfohlen fürÄltere FahrzeugeNeue oder geleaste Fahrzeuge
Was die beiden Kaskodeckungen abdecken und für wen sie sich eignen.

Begriffe einfach erklärt

Haftpflicht
Obligatorische Versicherung, die Schäden deckt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder fremdem Eigentum zufügen.
Bonus/Malus
Prämiensystem, das schadenfreies Fahren mit einer tieferen Stufe belohnt und nach selbstverschuldeten Schäden eine höhere Stufe festlegt.
Selbstbehalt
Der Anteil eines Schadens, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen; er beeinflusst die Höhe Ihrer Prämie.
Hauptverfall
Das jährliche Ablaufdatum Ihres Vertrags, zu dem Sie ordentlich kündigen oder die Versicherung wechseln können.
Viele Fahrzeughalter zahlen für eine Vollkasko, obwohl ihr Auto den Schutz längst nicht mehr braucht. Ein neutraler Blick auf Fahrzeugwert und Selbstbehalt bringt oft eine passendere und günstigere Lösung.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Autoversicherung

Nein. Obligatorisch ist nur die Haftpflicht. Eine Vollkasko ist freiwillig, bei neuen oder geleasten Fahrzeugen aber meist vorgeschrieben oder sehr empfehlenswert. Bei älteren Fahrzeugen genügt oft eine Teilkasko, was die Prämie senkt. Wir prüfen mit Ihnen, welche Deckung zu Ihrem Fahrzeug passt.

Ja. Die Teilkasko deckt unter anderem Marderbiss und dessen Folgeschäden sowie Zusammenstösse mit Wildtieren. Im Oberwallis mit vielen Bergstrassen sind das reale Risiken. Auch Diebstahl, Glasbruch, Brand, Steinschlag und Elementarschäden gehören zur Teilkasko.

Meist zum Hauptverfall unter Einhaltung der ordentlichen Frist von in der Regel drei Monaten. Nach einem Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung besteht häufig ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig.

Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Wir werden über die im Tarif enthaltene Courtage vom Versicherer entschädigt, ohne Aufpreis auf Ihre Prämie. Als neutraler Broker vergleichen wir über 35 Gesellschaften und empfehlen die für Sie passende Lösung.

Das hängt von Ihrem Eigenrisiko und Budget ab. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, bedeutet aber mehr Eigenkosten im Schadenfall. Ein tieferer Selbstbehalt erhöht die Prämie. Wir finden mit Ihnen ein sinnvolles Gleichgewicht für Ihre Situation.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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