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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Rechtliches

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)

Diese Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit im Rahmen des Betreuungsmandats.

1. Gegenstand des Betreuungsmandats

Mit dem Betreuungsmandat beauftragt die Kundin oder der Kunde das Neutrale Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH (nachfolgend „Broker“), ihre bzw. seine Interessen in Versicherungsangelegenheiten unabhängig zu vertreten. Der Broker holt zu diesem Zweck bei verschiedenen Versicherern Auskünfte ein – dies setzt gemäss Obligationenrecht ein Mandat voraus.

2. Unabhängigkeit & kein Verkaufsdruck

Der Broker ist neutral und keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet. Er muss keine neuen Verträge abschliessen, sondern kann gute bestehende Verträge weiterführen und das Versicherungs-Portefeuille laufend und nachhaltig optimieren.

3. Leistungen des Brokers

  • Analyse der bestehenden Versicherungssituation
  • Vergleich von Angeboten über mehrere Gesellschaften
  • Empfehlungen, begründet mit Fakten und Analysen
  • Abwicklung von Anträgen, Mutationen und Kündigungen
  • Laufende Betreuung und Unterstützung im Schadenfall

4. Entschädigung

Die Beratung ist für die Kundschaft grundsätzlich kostenlos, solange ein Betreuungsmandat besteht. Der Broker wird in marktüblicher Weise über eine Courtage der Versicherer für seine Dienste entschädigt; diese ist in der Prämie enthalten. Für reine Analysen kann alternativ eine Beratung auf Honorarbasis vereinbart werden. Die Kundin oder der Kunde erteilt das Mandat nur, sofern sie bzw. er mit dieser marktüblichen Entschädigung einverstanden ist.

5. Datenschutz & Schweigepflicht

Der Broker behandelt sämtliche Informationen vertraulich und bearbeitet Personendaten gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG). Sensible Unterlagen werden verschlüsselt übermittelt. Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.

6. Dauer & Beendigung

Das Betreuungsmandat gilt unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bestehende Versicherungsverträge der Kundin oder des Kunden bleiben davon unberührt.

7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Mandatsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Brokers.

Hinweis: Diese AVB sind ein Entwurf und vor der Veröffentlichung rechtlich zu prüfen und an die tatsächlichen Mandatsunterlagen anzupassen.