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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral. Persönlich. Oberwallis.

Bauversicherung im Oberwallis

Eine Bauversicherung schützt Sie als Bauherr während Neubau oder Umbau vor finanziellen Risiken. Die wichtigsten Bausteine sind die Bauherrenhaftpflicht für Schäden an Dritten und die Bauwesenversicherung für Schäden am Bauwerk selbst. Welche Deckungen Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie selbst oder ein Generalunternehmer baut.

Wir begleiten Bauherren und KMU in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von der ersten Offerte bis zum fertigen Bau.

Was deckt eine Bauversicherung im Oberwallis ab?

Der Begriff Bauversicherung fasst mehrere Deckungen zusammen, die Sie als Bauherr während eines Neu- oder Umbaus schützen. Jede deckt ein anderes Risiko ab – zusammen sorgen sie dafür, dass Sie nicht für unvorhergesehene Bauschäden selbst aufkommen müssen.

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Projektgrösse, Bauweise und Vertragsmodell ab. Bei einem Anbau in Raron stellt sich die Frage anders als bei einem Mehrfamilienhaus in Brig-Glis.

  • Bauherrenhaftpflicht: Schäden an Dritten, etwa Setzungsrisse am Nachbarhaus oder Verletzungen auf der Baustelle
  • Bauwesenversicherung: Schäden am entstehenden Bauwerk selbst, zum Beispiel durch Unwetter, Vandalismus oder Baufehler
  • Feuer und Elementar während der Bauphase: Schutz vor Brand, Sturm, Hochwasser und weiteren Naturereignissen
  • Gewässerschadenversicherung: Schäden durch auslaufendes Heizöl oder andere wassergefährdende Stoffe

Brauche ich als Bauherr eine Bauherrenhaftpflicht?

Als Bauherr haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Bauvorhaben Dritten zufügt – auch dann, wenn ein beauftragtes Unternehmen den Fehler gemacht hat. Gerade im Oberwallis mit oft engen Parzellen und Hanglagen sind Setzungen, Hangrutsche oder Schäden am Nachbargrundstück ein reales Risiko.

Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Sie ist bei grösseren Vorhaben in der Regel der wichtigste Schutz und wird häufig schon vom finanzierenden Institut verlangt.

Was unterscheidet Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung?

Die beiden Deckungen werden oft verwechselt, schützen aber unterschiedliche Werte. Vereinfacht gilt: Die Bauherrenhaftpflicht schaut nach aussen, die Bauwesenversicherung nach innen.

Erst zusammen ergeben sie einen rundum sicheren Bau – die eine schützt Ihr Vermögen vor Forderungen Dritter, die andere die bereits erbrachte Bauleistung.

Wer versichert was – Bauherr oder Generalunternehmer?

Wer welche Police abschliessen muss, hängt vom Vertragsmodell ab. Bei einem Generalunternehmer-Vertrag ist oft ein Teil der Risiken bereits gedeckt – aber eben nicht alles, und nicht immer in Ihrem Interesse.

Wir prüfen Ihre Werkverträge und zeigen Ihnen klar, welche Lücken bei Ihnen als Bauherr verbleiben. So vermeiden Sie Doppelversicherungen ebenso wie gefährliche Deckungslücken.

  • Bauen Sie selbst (Einzelvergabe an Handwerker): Sie tragen meist Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen und Elementardeckung selbst
  • Generalunternehmer: Prüfen, welche Deckungen im Vertrag enthalten sind und auf wessen Namen sie laufen
  • Wichtig: Auch bei einem GU bleibt die Bauherrenhaftpflicht in vielen Fällen Sache des Bauherrn

Wie hängt die Bauversicherung mit der kantonalen Gebäudeversicherung zusammen?

Im Wallis ist die Feuer- und Elementarschadenversicherung für Gebäude über die Kantonale Gebäudeversicherung geregelt. Diese greift jedoch erst für das fertige Gebäude – die Bauphase selbst ist damit nicht automatisch lückenlos abgedeckt.

Genau hier setzen die Deckungen für die Bauzeit an. Nach Bauabschluss klären wir mit Ihnen den Übergang in die laufende Gebäude- und Hausratversicherung, damit kein Tag ohne Schutz bleibt.

Was kostet eine Bauversicherung und wie viel lässt sich sparen?

Die Prämie richtet sich nach Bausumme, Bauart, Dauer und gewählten Deckungen. Eine pauschale Zahl gibt es nicht – deshalb erstellen wir die Offerte immer projektbezogen.

Weil wir neutral über 35 Gesellschaften vergleichen, finden wir die Police mit dem besten Verhältnis von Deckung und Prämie. Je nach Situation ist gegenüber einer Standardlösung eine spürbare Ersparnis möglich – ohne dass Sie auf wichtige Deckungen verzichten.

Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung im Vergleich

MerkmalBauherrenhaftpflichtBauwesenversicherung
SchütztIhr Vermögen vor Forderungen DritterDas entstehende Bauwerk selbst
Typischer SchadenRisse am Nachbarhaus, Verletzung auf der BaustelleUnwetter-, Vandalismus- oder Baufehlerschaden am Rohbau
BlickrichtungNach aussen (Dritte)Nach innen (eigenes Werk)
Wer braucht esIn der Regel jeder BauherrVor allem bei grösseren Neu- und Umbauten
Die zwei zentralen Bausteine schützen unterschiedliche Werte und ergänzen sich.

Begriffe einfach erklärt

Bauherrenhaftpflicht
Versicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter aus Ihrem Bauvorhaben übernimmt und unberechtigte abwehrt, etwa bei Schäden am Nachbargrundstück.
Bauwesenversicherung
Deckt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk während der Bauphase, zum Beispiel durch Unwetter, Diebstahl von festem Material oder Baufehler.
Elementarschaden
Schaden durch Naturereignisse wie Sturm, Hochwasser, Lawine oder Steinschlag – im Wallis ein relevantes Risiko, das auch während der Bauzeit gedeckt werden sollte.
Generalunternehmer (GU)
Unternehmen, das den Bau gesamthaft übernimmt. Je nach Vertrag sind Teile der Baurisiken gedeckt; die Bauherrenhaftpflicht bleibt aber oft Sache des Bauherrn.
Beim Bauen geht es selten um die Frage, ob etwas schiefgeht, sondern wann und bei welchem Gewerk. Mit klar verteilten Deckungen behalten Sie auch dann den Überblick und müssen nicht selbst dafür geradestehen.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Bauversicherung

Schon kleinere Umbauten können hohe Schäden verursachen, etwa wenn am Nachbargrundstück Risse entstehen. Eine Bauherrenhaftpflicht ist deshalb meist bereits bei überschaubaren Projekten sinnvoll. Bei grösseren Neubauten kommen Bauwesen- und Elementardeckung dazu. Wir beurteilen Ihr konkretes Vorhaben und empfehlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Als Bauherr haften Sie gegenüber Dritten oft auch für Fehler beauftragter Firmen. Die Bauherrenhaftpflicht greift hier, klärt aber den Rückgriff auf den Verursacher. Schäden am Bauwerk selbst durch fehlerhafte Arbeit deckt je nach Bedingungen die Bauwesenversicherung. Wir prüfen, wie Ihre Verträge zusammenspielen.

Die meisten Baudeckungen sind auf die Bauzeit befristet und enden mit der Fertigstellung oder dem Bezug. Wichtig ist der nahtlose Übergang in die dauerhafte Gebäude- und Hausratversicherung. Wir koordinieren Beginn und Ende der Policen so, dass keine Deckungslücke entsteht.

Nein. Im Rahmen des Betreuungsmandats ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Als neutraler Broker werden wir über die Courtage vom Versicherer entschädigt; diese ist in der ohnehin fälligen Prämie enthalten und bedeutet für Sie keinen Aufpreis. Sie zahlen also nicht mehr als bei direktem Abschluss.

Ja. Als unabhängiger, FINMA-registrierter Broker sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen über 35 Anbieter. Wir wählen die Lösung, die zu Ihrem Bauvorhaben im Oberwallis passt – nach Deckung und Prämie, nicht nach Anbieterinteresse.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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