Wir begleiten Bauherren und KMU in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von der ersten Offerte bis zum fertigen Bau.
Was deckt eine Bauversicherung im Oberwallis ab?
Der Begriff Bauversicherung fasst mehrere Deckungen zusammen, die Sie als Bauherr während eines Neu- oder Umbaus schützen. Jede deckt ein anderes Risiko ab – zusammen sorgen sie dafür, dass Sie nicht für unvorhergesehene Bauschäden selbst aufkommen müssen.
Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Projektgrösse, Bauweise und Vertragsmodell ab. Bei einem Anbau in Raron stellt sich die Frage anders als bei einem Mehrfamilienhaus in Brig-Glis.
- Bauherrenhaftpflicht: Schäden an Dritten, etwa Setzungsrisse am Nachbarhaus oder Verletzungen auf der Baustelle
- Bauwesenversicherung: Schäden am entstehenden Bauwerk selbst, zum Beispiel durch Unwetter, Vandalismus oder Baufehler
- Feuer und Elementar während der Bauphase: Schutz vor Brand, Sturm, Hochwasser und weiteren Naturereignissen
- Gewässerschadenversicherung: Schäden durch auslaufendes Heizöl oder andere wassergefährdende Stoffe
Brauche ich als Bauherr eine Bauherrenhaftpflicht?
Als Bauherr haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Bauvorhaben Dritten zufügt – auch dann, wenn ein beauftragtes Unternehmen den Fehler gemacht hat. Gerade im Oberwallis mit oft engen Parzellen und Hanglagen sind Setzungen, Hangrutsche oder Schäden am Nachbargrundstück ein reales Risiko.
Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Sie ist bei grösseren Vorhaben in der Regel der wichtigste Schutz und wird häufig schon vom finanzierenden Institut verlangt.
Was unterscheidet Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung?
Die beiden Deckungen werden oft verwechselt, schützen aber unterschiedliche Werte. Vereinfacht gilt: Die Bauherrenhaftpflicht schaut nach aussen, die Bauwesenversicherung nach innen.
Erst zusammen ergeben sie einen rundum sicheren Bau – die eine schützt Ihr Vermögen vor Forderungen Dritter, die andere die bereits erbrachte Bauleistung.
Wer versichert was – Bauherr oder Generalunternehmer?
Wer welche Police abschliessen muss, hängt vom Vertragsmodell ab. Bei einem Generalunternehmer-Vertrag ist oft ein Teil der Risiken bereits gedeckt – aber eben nicht alles, und nicht immer in Ihrem Interesse.
Wir prüfen Ihre Werkverträge und zeigen Ihnen klar, welche Lücken bei Ihnen als Bauherr verbleiben. So vermeiden Sie Doppelversicherungen ebenso wie gefährliche Deckungslücken.
- Bauen Sie selbst (Einzelvergabe an Handwerker): Sie tragen meist Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen und Elementardeckung selbst
- Generalunternehmer: Prüfen, welche Deckungen im Vertrag enthalten sind und auf wessen Namen sie laufen
- Wichtig: Auch bei einem GU bleibt die Bauherrenhaftpflicht in vielen Fällen Sache des Bauherrn
Wie hängt die Bauversicherung mit der kantonalen Gebäudeversicherung zusammen?
Im Wallis ist die Feuer- und Elementarschadenversicherung für Gebäude über die Kantonale Gebäudeversicherung geregelt. Diese greift jedoch erst für das fertige Gebäude – die Bauphase selbst ist damit nicht automatisch lückenlos abgedeckt.
Genau hier setzen die Deckungen für die Bauzeit an. Nach Bauabschluss klären wir mit Ihnen den Übergang in die laufende Gebäude- und Hausratversicherung, damit kein Tag ohne Schutz bleibt.
Was kostet eine Bauversicherung und wie viel lässt sich sparen?
Die Prämie richtet sich nach Bausumme, Bauart, Dauer und gewählten Deckungen. Eine pauschale Zahl gibt es nicht – deshalb erstellen wir die Offerte immer projektbezogen.
Weil wir neutral über 35 Gesellschaften vergleichen, finden wir die Police mit dem besten Verhältnis von Deckung und Prämie. Je nach Situation ist gegenüber einer Standardlösung eine spürbare Ersparnis möglich – ohne dass Sie auf wichtige Deckungen verzichten.
Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung im Vergleich
| Merkmal | Bauherrenhaftpflicht | Bauwesenversicherung |
|---|---|---|
| Schützt | Ihr Vermögen vor Forderungen Dritter | Das entstehende Bauwerk selbst |
| Typischer Schaden | Risse am Nachbarhaus, Verletzung auf der Baustelle | Unwetter-, Vandalismus- oder Baufehlerschaden am Rohbau |
| Blickrichtung | Nach aussen (Dritte) | Nach innen (eigenes Werk) |
| Wer braucht es | In der Regel jeder Bauherr | Vor allem bei grösseren Neu- und Umbauten |
Begriffe einfach erklärt
- Bauherrenhaftpflicht
- Versicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter aus Ihrem Bauvorhaben übernimmt und unberechtigte abwehrt, etwa bei Schäden am Nachbargrundstück.
- Bauwesenversicherung
- Deckt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk während der Bauphase, zum Beispiel durch Unwetter, Diebstahl von festem Material oder Baufehler.
- Elementarschaden
- Schaden durch Naturereignisse wie Sturm, Hochwasser, Lawine oder Steinschlag – im Wallis ein relevantes Risiko, das auch während der Bauzeit gedeckt werden sollte.
- Generalunternehmer (GU)
- Unternehmen, das den Bau gesamthaft übernimmt. Je nach Vertrag sind Teile der Baurisiken gedeckt; die Bauherrenhaftpflicht bleibt aber oft Sache des Bauherrn.
„Beim Bauen geht es selten um die Frage, ob etwas schiefgeht, sondern wann und bei welchem Gewerk. Mit klar verteilten Deckungen behalten Sie auch dann den Überblick und müssen nicht selbst dafür geradestehen.“
