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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral beraten, klar entscheiden

Krankenversicherung im Oberwallis

Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch und in den Leistungen überall identisch – nur die Prämie unterscheidet sich. Deshalb lohnt sich der Vergleich. Als neutraler Broker im Oberwallis prüfen wir über 35 Gesellschaften, Modelle und Franchisen und finden für Sie die passende, faire Lösung. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Wir beraten Privatpersonen aus Visp, Brig-Glis, Naters und dem ganzen Oberwallis – persönlich von unserem Büro in Eyholz bei Visp aus.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung nach KVG ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Ihre Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei jeder Krankenkasse identisch – unabhängig davon, wie viel Sie zahlen. Unterschiede gibt es nur bei der Prämie, beim gewählten Modell und beim Service.

Die Zusatzversicherung nach VVG ist freiwillig und deckt Leistungen ab, die über die Grundversicherung hinausgehen – etwa freie Spitalwahl, halbprivate oder private Abteilung, Zahn, Brille oder alternative Medizin. Hier prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand und kann einen Antrag ablehnen oder mit Vorbehalt annehmen.

  • Grundversicherung (KVG): obligatorisch, Leistungen überall gleich, jährlicher Wechsel möglich.
  • Zusatzversicherung (VVG): freiwillig, mit Gesundheitsprüfung, individuell wählbar.

Welche Krankenkassen-Modelle gibt es und was bringen sie?

In der Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen wählen. Alle decken dieselben Leistungen ab – Sie verpflichten sich beim Arztbesuch lediglich zu einem bestimmten ersten Anlaufpunkt. Im Gegenzug sinkt Ihre Prämie.

Welches Modell für Sie passt, hängt von Ihren Gewohnheiten ab: Wie oft gehen Sie zum Arzt? Haben Sie einen festen Hausarzt? Wie wichtig ist Ihnen die freie Arztwahl? Gerade im Oberwallis mit teils längeren Anfahrtswegen lohnt sich ein genauer Blick auf das Angebot vor Ort.

  • Standardmodell: freie Arztwahl, höchste Prämie.
  • Hausarztmodell: zuerst zum gewählten Hausarzt, tiefere Prämie.
  • HMO: erster Kontakt in einer Gruppenpraxis.
  • Telmed: zuerst telefonische oder digitale Beratung, oft die günstigste Variante.

Wie wirkt sich die Franchise auf die Prämie aus?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500, für Kinder liegt sie zwischen CHF 0 und CHF 600. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie zusätzlich 10 Prozent der Kosten als Selbstbehalt, begrenzt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder). Eine hohe Franchise lohnt sich tendenziell, wenn Sie selten zum Arzt müssen – eine tiefe Franchise gibt mehr Sicherheit bei häufigen oder planbaren Behandlungen.

Warum lohnt sich der Vergleich – und wie hilft ein neutraler Broker?

Weil die Grundversicherung überall dieselben Leistungen bietet, zahlen Sie bei einer teuren Kasse schlicht mehr für das Gleiche. Die Prämienunterschiede zwischen den Anbietern sind oft erheblich, und sie ändern sich jedes Jahr neu. Ein Vergleich kann sich deshalb spürbar lohnen.

Als neutrales Versicherungsbüro sind wir keinem Versicherer verpflichtet. Wir vergleichen über 35 Gesellschaften, ordnen Modelle und Franchisen auf Ihre Situation zu und behalten auch die Zusatzversicherungen im Blick. So entscheiden Sie mit klarer Sicht – statt im Prämiendschungel zu raten.

Was kostet die Beratung bei Lerjen & Grogg?

Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Als Broker werden wir über eine Courtage vom Versicherer entschädigt; diese ist bereits in der Prämie enthalten und bedeutet für Sie keinen Aufpreis. Sie zahlen also nicht mehr, als wenn Sie direkt bei der Gesellschaft abschliessen würden.

Dafür erhalten Sie eine unabhängige Einschätzung, Unterstützung beim Wechsel und eine feste Ansprechperson im Oberwallis – auch im Schadenfall und bei Fragen während des Jahres.

Die Krankenkassen-Modelle im Überblick

ModellMerkmalPrämientendenz
StandardFreie Arztwahl, keine Einschränkung beim ersten KontaktAm höchsten
HausarztErster Gang immer zum gewählten HausarztTiefer
HMOErster Kontakt in einer Gruppen-/GemeinschaftspraxisTiefer
TelmedZuerst telefonische oder digitale BeratungOft am tiefsten
Alle Modelle decken in der Grundversicherung dieselben Leistungen ab. Sie wählen lediglich den ersten Anlaufpunkt im Krankheitsfall.

Begriffe einfach erklärt

KVG (Grundversicherung)
Das Krankenversicherungsgesetz regelt die obligatorische Grundversicherung. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich; nur die Prämie unterscheidet sich.
VVG (Zusatzversicherung)
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die freiwilligen Zusatzversicherungen. Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand und kann Anträge ablehnen.
Franchise
Der jährliche Selbstbehalt, den Sie zuerst selbst tragen. Erwachsene: CHF 300 bis CHF 2'500. Eine höhere Franchise senkt die Prämie.
Selbstbehalt
Nach Erreichen der Franchise tragen Sie 10 Prozent der weiteren Kosten – höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene, CHF 350 für Kinder.
Viele zahlen über Jahre für eine Grundversicherung, die genau dieselben Leistungen bietet wie eine günstigere. Ein ruhiger, jährlicher Vergleich von Modell und Franchise bringt oft mehr, als man denkt – ohne Abstriche bei der Sicherheit.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenversicherung

Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Krankenkasse identisch. Eine teurere Kasse bietet in der Grundversicherung nicht mehr – Sie zahlen lediglich mehr für dieselbe Deckung. Unterschiede entstehen nur beim Modell, beim Service und bei freiwilligen Zusatzversicherungen.

Das hängt davon ab, wie oft Sie medizinische Leistungen beziehen. Wer selten zum Arzt geht, fährt mit einer hohen Franchise (bis CHF 2'500) und tieferer Prämie meist günstiger. Bei häufigen oder planbaren Behandlungen gibt eine tiefe Franchise mehr Sicherheit. Wir rechnen Ihre Situation gerne konkret durch.

Die Grundversicherung können Sie in der Regel auf Ende Jahr wechseln. Die Kündigung muss bis Ende November bei der bisherigen Kasse eingehen. Für die Zusatzversicherung gelten eigene Fristen und es ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Wir achten für Sie auf die richtigen Termine.

Das ist individuell. Sinnvoll ist sie für Leistungen, die Ihnen wichtig sind und die die Grundversicherung nicht abdeckt – etwa freie Spitalwahl, Zahn, Brille oder alternative Medizin. Da eine Gesundheitsprüfung erfolgt, lohnt es sich, früh und überlegt zu entscheiden. Wir beraten Sie neutral dazu.

Nichts. Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Wir werden über eine Courtage vom Versicherer entschädigt, die in der Prämie enthalten ist und keinen Aufpreis bedeutet. Sie erhalten unabhängige Beratung und eine feste Ansprechperson im Oberwallis.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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