Wir beraten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von unserem Büro in Eyholz aus.
Ist die Gebäudeversicherung im Wallis obligatorisch oder frei wählbar?
Das Wallis gehört zu den wenigen Schweizer Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. Es ist ein sogenannter GUSTAVO-Kanton (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden). Das bedeutet: Es gibt kein staatliches Monopol, und Sie versichern Ihr Gebäude frei bei einer privaten Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.
Diese Wahlfreiheit ist ein Vorteil – sie verlangt aber auch eine bewusste Entscheidung. Prämien, Deckungsumfang und Selbstbehalte unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft teils deutlich. Genau hier setzt unser neutraler Vergleich an: Wir prüfen, welcher Anbieter zu Ihrem Gebäude und Ihrer Situation passt.
Was deckt eine Gebäudeversicherung ab?
Die Gebäudeversicherung schützt die feste Bausubstanz Ihrer Liegenschaft – also Mauern, Dach, fest eingebaute Küchen, Heizung, Sanitäranlagen und ähnliche fest verbundene Bestandteile.
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch.
- Elementar: Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch.
- Gebäudewasserschäden: Schäden durch Leitungswasser, geplatzte Rohre, Rückstau.
- Glasbruch: Fenster- und teils Wintergarten- oder Cheminée-Glas.
- Erdbeben: in der Regel als separate Deckung oder über einen Pool – nicht automatisch enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung?
Die beiden Versicherungen ergänzen sich, decken aber Unterschiedliches. Die Gebäudeversicherung sichert das Haus selbst – alles, was fest mit dem Bau verbunden ist. Die Hausratversicherung sichert die beweglichen Sachen darin, also Möbel, Kleider, Elektronik und persönliche Gegenstände.
Eine einfache Faustregel: Würden Sie das Haus auf den Kopf stellen, fällt der Hausrat heraus – die Gebäudeteile bleiben. Wer ein Eigenheim besitzt, braucht in der Regel beide Deckungen; Mieterinnen und Mieter benötigen nur die Hausratversicherung.
Brauche ich im Oberwallis eine Erdbebenversicherung?
Das Wallis zählt zu den Regionen der Schweiz mit erhöhter Erdbebengefährdung. Erdbebenschäden sind in der Standard-Gebäudeversicherung üblicherweise nicht gedeckt – sie müssen separat versichert oder über eine Pool-Lösung eingeschlossen werden.
Ob und in welchem Umfang sich eine Erdbebendeckung für Ihre Liegenschaft lohnt, hängt von Lage, Bauweise und Wert ab. Wir ordnen die Optionen für Sie ein und zeigen, welche Gesellschaften welche Erdbebenlösungen anbieten.
Wie wird die Versicherungssumme für das Gebäude bestimmt?
Massgebend ist der Neuwert Ihres Gebäudes – also die Kosten, um es im Schadenfall in gleicher Art und Güte wieder zu erstellen. Dieser Wert wird über eine Schätzung oder einen anerkannten Berechnungsindex ermittelt und sollte aktuell gehalten werden.
Eine zu tiefe Versicherungssumme kann im Schadenfall zur Unterversicherung führen – dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Wir achten bei der Beratung darauf, dass Ihre Summe realistisch und vollständig ist, damit im Ernstfall kein Klärungsbedarf bei klarem Himmel entsteht.
Was kostet die neutrale Beratung bei Lerjen & Grogg?
Unsere Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie als Kundin oder Kunde kostenlos. Als unabhängiger, FINMA-registrierter Broker werden wir über die im Versicherungsvertrag enthaltene Courtage vom Versicherer entschädigt – für Sie entsteht dadurch kein Aufpreis auf die Prämie.
Sie erhalten dafür einen neutralen Vergleich von über 35 Gesellschaften, eine persönliche Einschätzung und im Schadenfall einen festen Ansprechpartner im Oberwallis.
Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung – was deckt was?
| Schaden / Sache | Gebäudeversicherung | Hausratversicherung |
|---|---|---|
| Mauern, Dach, Heizung | Gedeckt | Nicht gedeckt |
| Fest eingebaute Küche | Gedeckt | Nicht gedeckt |
| Möbel, Kleider, Elektronik | Nicht gedeckt | Gedeckt |
| Feuer- und Elementarschäden | Am Gebäude | Am Hausrat |
| Erdbeben | Separat / Pool | Separat / Pool |
Begriffe einfach erklärt
- GUSTAVO-Kanton
- Kanton ohne kantonale Gebäudeversicherungsanstalt (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW). Hauseigentümer versichern ihr Gebäude frei bei einer privaten Gesellschaft.
- Elementarschaden
- Schaden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch. Erdbeben gilt separat.
- Neuwert
- Betrag, der nötig ist, um das Gebäude im Schadenfall in gleicher Art und Güte neu zu erstellen. Grundlage für die Versicherungssumme.
- Unterversicherung
- Liegt vor, wenn die Versicherungssumme tiefer ist als der tatsächliche Wert. Die Entschädigung wird im Schadenfall anteilig gekürzt.
„Weil das Wallis keine kantonale Gebäudeversicherung kennt, lohnt sich der genaue Blick besonders. Wir nehmen uns Zeit, die Deckung auf das einzelne Haus abzustimmen – damit im Schadenfall Klarheit herrscht.“
