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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral. Persönlich. Oberwallis.

Gebäudeversicherung im Wallis

Im Kanton Wallis gibt es kein staatliches Gebäudeversicherungs-Monopol: Sie versichern Ihr Haus frei bei einer privaten Gesellschaft. Versichert werden Feuer- und Elementarschäden, oft auch Wasser, Glas und Erdbeben. Als neutraler Broker vergleichen wir für Sie 35+ Anbieter – die Beratung ist kostenlos.

Wir beraten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von unserem Büro in Eyholz aus.

Ist die Gebäudeversicherung im Wallis obligatorisch oder frei wählbar?

Das Wallis gehört zu den wenigen Schweizer Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. Es ist ein sogenannter GUSTAVO-Kanton (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden). Das bedeutet: Es gibt kein staatliches Monopol, und Sie versichern Ihr Gebäude frei bei einer privaten Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.

Diese Wahlfreiheit ist ein Vorteil – sie verlangt aber auch eine bewusste Entscheidung. Prämien, Deckungsumfang und Selbstbehalte unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft teils deutlich. Genau hier setzt unser neutraler Vergleich an: Wir prüfen, welcher Anbieter zu Ihrem Gebäude und Ihrer Situation passt.

Was deckt eine Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung schützt die feste Bausubstanz Ihrer Liegenschaft – also Mauern, Dach, fest eingebaute Küchen, Heizung, Sanitäranlagen und ähnliche fest verbundene Bestandteile.

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch.
  • Elementar: Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch.
  • Gebäudewasserschäden: Schäden durch Leitungswasser, geplatzte Rohre, Rückstau.
  • Glasbruch: Fenster- und teils Wintergarten- oder Cheminée-Glas.
  • Erdbeben: in der Regel als separate Deckung oder über einen Pool – nicht automatisch enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung?

Die beiden Versicherungen ergänzen sich, decken aber Unterschiedliches. Die Gebäudeversicherung sichert das Haus selbst – alles, was fest mit dem Bau verbunden ist. Die Hausratversicherung sichert die beweglichen Sachen darin, also Möbel, Kleider, Elektronik und persönliche Gegenstände.

Eine einfache Faustregel: Würden Sie das Haus auf den Kopf stellen, fällt der Hausrat heraus – die Gebäudeteile bleiben. Wer ein Eigenheim besitzt, braucht in der Regel beide Deckungen; Mieterinnen und Mieter benötigen nur die Hausratversicherung.

Brauche ich im Oberwallis eine Erdbebenversicherung?

Das Wallis zählt zu den Regionen der Schweiz mit erhöhter Erdbebengefährdung. Erdbebenschäden sind in der Standard-Gebäudeversicherung üblicherweise nicht gedeckt – sie müssen separat versichert oder über eine Pool-Lösung eingeschlossen werden.

Ob und in welchem Umfang sich eine Erdbebendeckung für Ihre Liegenschaft lohnt, hängt von Lage, Bauweise und Wert ab. Wir ordnen die Optionen für Sie ein und zeigen, welche Gesellschaften welche Erdbebenlösungen anbieten.

Wie wird die Versicherungssumme für das Gebäude bestimmt?

Massgebend ist der Neuwert Ihres Gebäudes – also die Kosten, um es im Schadenfall in gleicher Art und Güte wieder zu erstellen. Dieser Wert wird über eine Schätzung oder einen anerkannten Berechnungsindex ermittelt und sollte aktuell gehalten werden.

Eine zu tiefe Versicherungssumme kann im Schadenfall zur Unterversicherung führen – dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Wir achten bei der Beratung darauf, dass Ihre Summe realistisch und vollständig ist, damit im Ernstfall kein Klärungsbedarf bei klarem Himmel entsteht.

Was kostet die neutrale Beratung bei Lerjen & Grogg?

Unsere Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie als Kundin oder Kunde kostenlos. Als unabhängiger, FINMA-registrierter Broker werden wir über die im Versicherungsvertrag enthaltene Courtage vom Versicherer entschädigt – für Sie entsteht dadurch kein Aufpreis auf die Prämie.

Sie erhalten dafür einen neutralen Vergleich von über 35 Gesellschaften, eine persönliche Einschätzung und im Schadenfall einen festen Ansprechpartner im Oberwallis.

Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung – was deckt was?

Schaden / SacheGebäudeversicherungHausratversicherung
Mauern, Dach, HeizungGedecktNicht gedeckt
Fest eingebaute KücheGedecktNicht gedeckt
Möbel, Kleider, ElektronikNicht gedecktGedeckt
Feuer- und ElementarschädenAm GebäudeAm Hausrat
ErdbebenSeparat / PoolSeparat / Pool
Vereinfachte Übersicht. Der konkrete Deckungsumfang richtet sich nach Ihrer Police.

Begriffe einfach erklärt

GUSTAVO-Kanton
Kanton ohne kantonale Gebäudeversicherungsanstalt (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW). Hauseigentümer versichern ihr Gebäude frei bei einer privaten Gesellschaft.
Elementarschaden
Schaden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch. Erdbeben gilt separat.
Neuwert
Betrag, der nötig ist, um das Gebäude im Schadenfall in gleicher Art und Güte neu zu erstellen. Grundlage für die Versicherungssumme.
Unterversicherung
Liegt vor, wenn die Versicherungssumme tiefer ist als der tatsächliche Wert. Die Entschädigung wird im Schadenfall anteilig gekürzt.
Weil das Wallis keine kantonale Gebäudeversicherung kennt, lohnt sich der genaue Blick besonders. Wir nehmen uns Zeit, die Deckung auf das einzelne Haus abzustimmen – damit im Schadenfall Klarheit herrscht.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Gebäudeversicherung

Eine gesetzliche Versicherungspflicht wie in Monopolkantonen besteht im Wallis nicht. In der Praxis verlangen jedoch praktisch alle Hypothekargeber eine Feuer- und Elementarversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung. Eine Gebäudeversicherung ist deshalb für Eigentümer faktisch unverzichtbar – und Sie wählen den Anbieter frei.

Nein. Erdbeben sind in der Standarddeckung üblicherweise ausgeschlossen und müssen separat oder über eine Pool-Lösung eingeschlossen werden. Gerade im erdbebengefährdeten Wallis ist das ein wichtiger Punkt. Wir zeigen Ihnen, welche Gesellschaften welche Erdbebenlösungen zu welchen Bedingungen anbieten.

Nichts. Unsere Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Als unabhängiger Broker werden wir über die in der Prämie bereits enthaltene Courtage vom Versicherer entschädigt – es gibt keinen Aufpreis. Sie erhalten einen neutralen Vergleich von über 35 Gesellschaften.

Als Hauseigentümer in der Regel ja. Die Gebäudeversicherung deckt nur die feste Bausubstanz, nicht Ihre beweglichen Sachen wie Möbel, Kleider oder Elektronik. Diese sichert die Hausratversicherung. Wir prüfen gerne beide Deckungen gemeinsam, damit keine Lücke entsteht.

Ja. Bestehende Policen lassen sich unter Beachtung der Kündigungsfristen wechseln. Wir prüfen Ihre aktuelle Deckung, vergleichen sie mit dem Markt und übernehmen bei einem Wechsel die Formalitäten. Eine Optimierung von Deckung oder Prämie ist je nach Situation oft möglich.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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