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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

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Krankenkasse wechseln im Oberwallis

Die Grundversicherung wechseln Sie jährlich per 31. Dezember. Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Die Zusatzversicherung hat eigene, längere Fristen und eine Gesundheitsprüfung. Wir vergleichen, beantragen und kündigen für Sie. Die Beratung ist kostenlos.

Wir begleiten Versicherte in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis beim Wechsel ihrer Krankenkasse.

Bis wann kann ich die Krankenkasse im Wallis wechseln?

Die obligatorische Grundversicherung können Sie einmal pro Jahr auf den 31. Dezember wechseln. Entscheidend ist nicht das Datum auf Ihrem Kündigungsschreiben, sondern der Eingang bei Ihrer aktuellen Kasse: Die Kündigung muss dort bis spätestens 30. November vorliegen.

Wir empfehlen, das Schreiben rechtzeitig und nachweisbar einzureichen, idealerweise per Einschreiben. So vermeiden Sie, dass eine knapp verpasste Frist Sie ein weiteres Jahr an Ihre bisherige Kasse bindet.

  • Wechsel der Grundversicherung: per 31. Dezember
  • Kündigungseingang: spätestens 30. November
  • Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel
  • Versand am besten per Einschreiben

Wie wechsle ich die Krankenkasse Schritt für Schritt?

Ein Wechsel ist unkompliziert, wenn die Reihenfolge stimmt. Erst die neue Kasse zusagen lassen, dann die alte kündigen - so bleiben Sie lückenlos versichert.

  • 1. Prämien und Leistungen vergleichen (Modell, Franchise, Region)
  • 2. Antrag bei der neuen Kasse einreichen und Zusage abwarten
  • 3. Grundversicherung bei der alten Kasse bis 30. November kündigen
  • 4. Zusatzversicherung getrennt prüfen - erst nach schriftlicher Zusage der neuen Police kündigen
  • 5. Neue Versicherungskarte erhalten; Schutz beginnt am 1. Januar

Was ist beim Wechsel der Zusatzversicherung zu beachten?

Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln als die Grundversicherung. Sie ist freiwillig, hat oft längere Kündigungsfristen (häufig per 31. Dezember mit drei Monaten Frist, je nach Police) und verlangt bei einem Neuabschluss eine Gesundheitsprüfung.

Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung deshalb niemals, bevor die neue schriftlich zugesagt ist. Wird ein Antrag wegen einer Vorerkrankung abgelehnt oder mit Vorbehalt versehen, stehen Sie sonst ohne Zusatzschutz da. Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht hier keine Aufnahmepflicht.

Was übernehmen wir für Sie beim Krankenkassenwechsel?

Als neutraler Versicherungsbroker im Oberwallis nehmen wir Ihnen den administrativen Aufwand ab. Wir vergleichen über 35 Gesellschaften, prüfen Modell und Franchise passend zu Ihrer Situation und kümmern uns um den ganzen Papierkram.

Sie erhalten eine sachliche Empfehlung ohne Bindung an eine einzelne Kasse - und einen klaren Kurs durch ein Angebot, das von Jahr zu Jahr unübersichtlicher wird.

  • Neutraler Vergleich von über 35 Krankenversicherern
  • Empfehlung zu Modell, Franchise und Zusatzdeckung
  • Antrag bei der neuen Kasse
  • Fristgerechte Kündigung der alten Police
  • Betreuung auch in den Folgejahren

Was kostet die Beratung beim Krankenkassenwechsel?

Für Sie als Kundin oder Kunde ist die Beratung im Rahmen eines Betreuungsmandats kostenlos. Als Broker werden wir über eine Courtage vom Versicherer entschädigt; diese ist in der ohnehin geschuldeten Prämie enthalten und bedeutet für Sie keinen Aufpreis.

Bei der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich identisch - es zählen Prämie, Modell und Service. Hier beraten wir Sie unabhängig, ohne dass Ihnen daraus Mehrkosten entstehen.

Begriffe einfach erklärt

Grundversicherung (OKP)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen Pflicht, die Leistungen sind gesetzlich identisch, und es gilt eine Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung.
Zusatzversicherung
Freiwillige Versicherung für Leistungen über die Grundversicherung hinaus, etwa Privatabteilung, Zahn oder Alternativmedizin. Sie verlangt eine Gesundheitsprüfung und hat eigene, oft längere Kündigungsfristen.
Franchise
Der jährliche Selbstbehalt, den Sie vor Kostenübernahme durch die Kasse selbst tragen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie und eignet sich vor allem für selten erkrankte Personen.
Sonderkündigungsrecht
Recht auf einen unterjährigen Wechsel der Grundversicherung, etwa bei einer Prämienerhöhung. Es gilt eine verkürzte Frist; der Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der häufigste Fehler beim Wechsel ist, die Zusatzversicherung zu früh zu kündigen. Wir prüfen zuerst, ob die neue Police zugesagt ist - erst dann kündigen wir die alte. So bleibt niemand ungeschützt zurück.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenkasse wechseln

Nein. Bei der obligatorischen Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht. Jede zugelassene Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Eine Gesundheitsprüfung gibt es hier nicht. Anders bei der Zusatzversicherung: Diese ist freiwillig, verlangt eine Gesundheitsprüfung und kann abgelehnt werden.

Verpassen Sie den fristgerechten Eingang der Kündigung, bleiben Sie bis Ende des Folgejahres bei Ihrer bisherigen Grundversicherung. Ein unterjähriger Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Ihre Kasse die Prämie erhöht und Sie die kürzere Sonderkündigungsfrist nutzen. Wir prüfen Ihre Optionen gerne.

Nein. Sie können Grundversicherung und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften führen. Oft lohnt sich genau das: Die günstigste Grundversicherung und die passendste Zusatzdeckung stammen nicht zwingend von derselben Kasse. Wir vergleichen beides getrennt und finden die für Sie sinnvollste Kombination.

Das hängt von Ihrer aktuellen Kasse, Ihrem Modell, Ihrer Franchise und Ihrer Wohnregion ab. Da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich gleich sind, ist je nach Ausgangslage eine spürbare Prämienersparnis oft möglich, ohne dass Sie auf Leistung verzichten. Den konkreten Betrag ermitteln wir in einem persönlichen Vergleich.

Ja. Wir übernehmen den gesamten Ablauf: Vergleich, Antrag bei der neuen Kasse und die fristgerechte Kündigung Ihrer bisherigen Police. Sie unterschreiben, wir erledigen die Administration. So ist sichergestellt, dass die Fristen eingehalten werden und Ihr Versicherungsschutz lückenlos auf den 1. Januar übergeht.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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