Wir begleiten Menschen aus Visp, Brig-Glis, Naters und dem ganzen Oberwallis auf dem Weg in eine gut geplante Pensionierung.
Wie funktioniert das Schweizer Vorsorgesystem mit den drei Säulen?
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf drei Säulen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Erst zusammen ergeben sie ein verlässliches Einkommen nach der Pensionierung.
Wichtig zu wissen: Die ersten beiden Säulen sind in der Regel obligatorisch, die dritte ist freiwillig – und genau dort haben Sie den grössten eigenen Gestaltungsspielraum.
- 1. Säule (AHV/IV): staatliche Vorsorge, sichert den Grundbedarf im Alter und bei Invalidität.
- 2. Säule (BVG/Pensionskasse): berufliche Vorsorge, soll zusammen mit der AHV die gewohnte Lebenshaltung sichern.
- 3. Säule (3a/3b): private Vorsorge, schliesst Lücken und bringt Steuervorteile (gebundene Säule 3a).
Wie erkenne ich meine Vorsorgelücke?
AHV und Pensionskasse zusammen ersetzen häufig nur etwa 60 Prozent Ihres letzten Lohns. Wer mehr gewohnt ist, spürt diese Differenz im Ruhestand deutlich – das ist die sogenannte Vorsorgelücke.
Um sie zu beziffern, vergleichen wir Ihre voraussichtlichen Renteneinkünfte mit Ihren erwarteten Ausgaben im Alter. Lücken entstehen oft durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, einen späten Einstieg in die Schweiz oder fehlende AHV-Beitragsjahre.
Je früher die Lücke sichtbar wird, desto mehr Wege gibt es, sie zu schliessen – etwa über Einzahlungen in die Säule 3a oder freiwillige Pensionskasseneinkäufe.
Soll ich das Pensionskassen-Kapital als Rente oder als Kapital beziehen?
Bei der Pensionierung können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse als lebenslange Rente, als einmaliges Kapital oder als Kombination beziehen. Diese Entscheidung ist oft endgültig und braucht eine Anmeldefrist – sie gehört deshalb sorgfältig durchgerechnet.
Die Rente bietet Sicherheit und ein garantiertes lebenslanges Einkommen. Der Kapitalbezug bringt Flexibilität, Eigenverantwortung und die Möglichkeit, Vermögen zu vererben. Was besser passt, hängt von Gesundheit, Familiensituation, weiterem Vermögen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Häufig ist eine Mischlösung sinnvoll: ein Teil als Rente für die laufenden Fixkosten, ein Teil als Kapital für grössere Wünsche oder Reserven.
Wann sollte ich mit der Pensionsplanung beginnen?
Idealerweise beginnen Sie etwa ab dem 50. Lebensjahr. In diesem Zeitfenster lassen sich Pensionskasseneinkäufe steuerlich gestaffelt vornehmen, die Säule 3a gezielt aufbauen und Bezugsentscheide vorbereiten.
Wer früh plant, behält den Kurs in der Hand statt sich kurz vor der Pensionierung von wenigen verbleibenden Optionen leiten zu lassen. Auch eine gewünschte Frühpensionierung will Jahre im Voraus finanziert sein.
Aber auch ein späterer Einstieg lohnt sich noch – wichtiger als der perfekte Zeitpunkt ist, dass Sie überhaupt eine klare Übersicht gewinnen.
Was muss ich bei einer Frühpensionierung beachten?
Eine Frühpensionierung ist möglich, kostet aber doppelt. Erstens fallen Beitragsjahre weg, was die Renten kürzt. Zweitens beziehen Sie länger Leistungen und überbrücken oft mehrere Jahre bis zum AHV-Alter aus eigenem Vermögen.
Zu bedenken sind unter anderem die AHV-Beitragspflicht für Nichterwerbstätige bis zum ordentlichen Rentenalter, ein möglicher AHV-Rentenvorbezug mit Kürzung sowie die Überbrückung des Einkommens bis zum Renteneintritt.
Mit einer rechtzeitigen Analyse rechnen wir durch, ob und wie Ihre Frühpensionierung tragbar ist – ohne dass am Ende eine Einkommenslücke bleibt.
Was bringt mir eine unabhängige Pensionsplanung bei Lerjen & Grogg?
Als neutraler, FINMA-registrierter Broker im Oberwallis sind wir keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet. Wir vergleichen über 35 Anbieter und ordnen Ihre Vorsorge nüchtern ein – nah, persönlich und mit Blick auf Ihre konkrete Situation.
Die Vorsorgeanalyse im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Als Broker werden wir über die im Versicherungsvertrag enthaltene Courtage entschädigt – für Sie entsteht kein Aufpreis.
- Gesamtübersicht über AHV, Pensionskasse und private Vorsorge
- Berechnung Ihrer individuellen Vorsorgelücke
- Vergleich von Renten- und Kapitalbezug für Ihre Situation
- Begleitung bei Säule-3a-Lösungen und Pensionskasseneinkäufen
Kapitalbezug oder Rente aus der Pensionskasse?
| Kriterium | Rente | Kapitalbezug |
|---|---|---|
| Sicherheit | Garantiertes, lebenslanges Einkommen | Abhängig von eigener Anlage und Verbrauch |
| Flexibilität | Gering, feste monatliche Auszahlung | Hoch, freie Verwendung des Kapitals |
| Vererbung | Eingeschränkt (je nach Hinterlassenenleistung) | Restkapital ist vererbbar |
| Steuern | Rente wird als Einkommen besteuert | Einmalige, meist reduzierte Kapitalsteuer |
| Eignung | Sicherheitsbedürfnis, lange Lebenserwartung | Eigenverantwortung, weiteres Vermögen vorhanden |
Begriffe einfach erklärt
- Drei-Säulen-System
- Aufbau der Schweizer Altersvorsorge aus staatlicher (AHV/IV), beruflicher (BVG/Pensionskasse) und privater Vorsorge (Säule 3a/3b).
- Vorsorgelücke
- Die Differenz zwischen dem gewohnten Einkommen und den voraussichtlichen Renteneinkünften aus AHV und Pensionskasse im Alter.
- Umwandlungssatz
- Prozentsatz, mit dem das angesparte Pensionskassen-Kapital in eine jährliche lebenslange Rente umgerechnet wird.
- Säule 3a
- Gebundene private Vorsorge mit Steuervorteil; Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
„Bei der Pensionsplanung geht es nicht um das eine richtige Produkt, sondern um eine klare Übersicht. Wer früh weiss, wo die Lücken sind, hat noch alle Möglichkeiten, sie ruhig und überlegt zu schliessen.“
