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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral beraten, gut geschützt

Rechtsschutzversicherung im Oberwallis

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten und bietet juristische Beratung bei Streitfällen. Privat decken Sie Bereiche wie Arbeit, Miete, Konsum und Nachbarschaft ab, im Verkehr alle Konflikte rund ums Fahrzeug. Als neutraler Broker vergleichen wir für Sie über 35 Gesellschaften – die Beratung ist kostenlos.

Wir beraten Privatpersonen in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis – persönlich und unabhängig, von unserem Büro in Eyholz bei Visp aus.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Eine Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Dazu gehören die Honorare des Anwalts, Gerichts- und Verfahrenskosten, Kosten für Gutachten und Experten sowie die Gegenpartei zugesprochene Entschädigungen. Mindestens so wichtig: Sie erhalten von Anfang an juristische Beratung und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Gerade kleinere Konflikte – ein strittiger Lohnabzug, eine ungerechtfertigte Mietzinserhöhung, eine mangelhafte Warenlieferung – führen ohne Versicherung schnell zur Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Mit einer Police können Sie Ihre Rechte verfolgen, ohne das Kostenrisiko allein zu tragen.

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Verfahrens- und Expertenkosten
  • Telefonische und schriftliche Rechtsberatung
  • Mediation und aussergerichtliche Einigung

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Verkehrsrechtsschutz?

Der Privatrechtsschutz deckt die rechtlichen Auseinandersetzungen des Alltags ab: Streitigkeiten am Arbeitsplatz, im Mietverhältnis, beim Einkauf (Konsum), mit Nachbarn oder mit Behörden und Versicherern. Er gilt in der Regel für die ganze im selben Haushalt lebende Familie.

Der Verkehrsrechtsschutz greift bei allem rund um die Mobilität: als Fahrzeughalterin oder -halter, als Lenker, Fussgänger, Velofahrer oder Bahnreisender. Typische Fälle sind Streit nach einem Unfall, Probleme beim Autokauf, Garagenrechnungen oder Verfahren wegen Verkehrsregelverletzungen.

Viele Versicherer bieten beide Bausteine als Kombi-Police an, die meist günstiger ist als zwei getrennte Verträge. Welche Variante passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.

Welche Wartefristen und Deckungssummen gelten?

Bei den meisten Verträgen gilt eine Wartefrist – häufig drei Monate ab Vertragsbeginn –, bevor in bestimmten Bereichen (etwa Arbeit oder Miete) Deckung besteht. Damit soll verhindert werden, dass man sich erst dann versichert, wenn der Streit bereits absehbar ist. Verkehrsfälle sind oft sofort gedeckt.

Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag pro Fall Kosten übernommen werden – je nach Gesellschaft typischerweise im Bereich mehrerer Hunderttausend Franken. Achten Sie zudem auf Selbstbehalte, den geografischen Geltungsbereich und ausgeschlossene Bereiche wie Ehe-, Bau- oder Steuerrecht.

  • Wartefrist: oft 3 Monate, je nach Streitart
  • Bestehende oder absehbare Streitfälle sind nicht gedeckt
  • Deckungssumme und Selbstbehalt pro Fall prüfen
  • Geltungsbereich (Schweiz, Europa, weltweit) beachten

Warum lohnt sich der neutrale Vergleich bei Lerjen & Grogg?

Die Angebote unterscheiden sich stark – bei Prämie, Deckungssumme, Wartefristen und vor allem bei den gedeckten Rechtsbereichen. Genau hier verschafft Ihnen ein unabhängiger Broker Sicht: Wir vergleichen über 35 Gesellschaften und wählen die Lösung, die zu Ihrer Situation passt, nicht zur Provision einer einzelnen Gesellschaft.

Unsere Beratung ist im Betreuungsmandat für Sie kostenlos. Wir werden vom Versicherer über die Courtage entschädigt, die bereits in der Prämie enthalten ist – für Sie entsteht kein Aufpreis. Im Schadenfall sind wir Ihre Ansprechperson im Oberwallis.

Privat- vs. Verkehrsrechtsschutz im Überblick

MerkmalPrivatrechtsschutzVerkehrsrechtsschutz
Typische BereicheArbeit, Miete, Konsum, Nachbarn, BehördenUnfall, Autokauf, Garage, Verkehrsregeln
Geschützte PersonenMeist ganze Familie im HaushaltHalter, Lenker, Fussgänger, Velofahrer
Bezug zum FahrzeugOhne FahrzeugbezugRund um Mobilität und Fahrzeug
WartefristOft 3 Monate je nach BereichVerkehrsfälle häufig sofort gedeckt
Sinnvoll fürMieter, Arbeitnehmende, KonsumentenFahrzeughalter und Vielfahrer
Beide Bausteine lassen sich einzeln oder als Kombi-Police abschliessen.

Begriffe einfach erklärt

Wartefrist
Zeitraum nach Vertragsbeginn (oft 3 Monate), in dem für bestimmte Streitarten noch keine Deckung besteht. Schützt vor Abschlüssen bei bereits absehbarem Konflikt.
Deckungssumme
Höchstbetrag, den die Versicherung pro Rechtsfall an Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten übernimmt.
Courtage
Entschädigung, die der Broker vom Versicherer erhält. Sie ist in der Prämie enthalten, daher entsteht für Sie kein Aufpreis.
Verkehrsrechtsschutz
Baustein für rechtliche Konflikte rund um die Mobilität – als Halter, Lenker, Fussgänger oder Velofahrer im Strassenverkehr.
Die meisten Menschen schliessen einen Rechtsschutz ab und denken nie wieder daran – bis ein Konflikt da ist. Dann zählt, dass die richtigen Bereiche gedeckt sind und die Wartefrist abgelaufen ist. Genau das prüfen wir vorher in Ruhe gemeinsam.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Rechtsschutz

Die Prämie hängt von den gewählten Bausteinen, der Deckungssumme und einem allfälligen Selbstbehalt ab. Privat- und Verkehrsrechtsschutz liegen einzeln meist im tiefen dreistelligen Frankenbereich pro Jahr; eine Kombi-Police ist oft günstiger als zwei Einzelverträge. Wir vergleichen für Sie konkret und kostenlos.

Ja. Im Betreuungsmandat ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Als neutraler Broker werden wir über die Courtage des Versicherers entschädigt, die in der Prämie enthalten ist. Sie zahlen also keinen Aufpreis gegenüber einem direkten Abschluss bei der Gesellschaft.

Nein. Konflikte, die beim Vertragsabschluss bereits bestehen oder absehbar sind, sind nicht gedeckt. Zusätzlich gilt bei vielen Streitarten eine Wartefrist von oft drei Monaten. Es lohnt sich daher, eine Police abzuschliessen, bevor ein Problem entsteht.

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wer ein Fahrzeug besitzt oder regelmässig unterwegs ist, profitiert vom Verkehrsrechtsschutz; der Privatrechtsschutz deckt Alltagsthemen wie Arbeit und Miete ab. Häufig ist die Kombination beider Bausteine sinnvoll und preislich attraktiv. Wir beraten Sie neutral dazu.

Sobald ein gerichtliches oder behördliches Verfahren ansteht, haben Sie in der Schweiz grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl. In vielen Alltagsfällen übernimmt zunächst der hauseigene Rechtsdienst der Versicherung die Beratung. Die genauen Bedingungen prüfen wir mit Ihnen vor dem Abschluss.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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