Klare Antworten
Häufige Fragen.
Von „Was kostet ein Broker?“ bis „Wie wechsle ich die Krankenkasse?“ – hier finden Sie verständliche Antworten. Fehlt etwas? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
Versicherungsbroker verstehen
Unsere Dienstleistung ist Ihr direkter Nutzen. Wir stehen auf der gleichen Seite wie unsere Kunden und vertreten deren Interessen direkt bei den Versicherungen. Wir können als Profis, die tagtäglich mit Versicherungen zusammenarbeiten, das Optimum herausholen und Sie individuell beraten.
Unsere Firmenphilosophie ist, Ihnen das Beste anzubieten. Dies erreichen wir dank unserer Unabhängigkeit und Vielfalt. Wir wählen die Rosinen aus dem Markt heraus und präsentieren Ihnen die bestmögliche Lösung. Die Freiheit des Kunden ist uns wichtig. Sie bekommen also das, was Sie wollen und wünschen und das, was Ihnen den grössten Nutzen bringt – und unter Berücksichtigung der Qualität natürlich auch zum besten Preis.
Ein Agent oder eine Generalagentur arbeitet für eine einzige Versicherungsgesellschaft und verkauft deren Produkte. Ein Broker hingegen ist unabhängig, vertritt Ihre Interessen und vergleicht die Angebote vieler Gesellschaften. So finden wir für Sie die passende Lösung am Markt, statt nur ein einzelnes Sortiment anzubieten. Wir sind Ihr Vertreter, nicht der eines Versicherers.
Neutral bedeutet, dass wir an keine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden sind und keine Verkaufsvorgaben erfüllen müssen. Als unabhängiges Büro vergleichen wir über 35 Gesellschaften und empfehlen ausschliesslich die Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen zu vertreten, nicht jene eines Versicherers. So erhalten Sie eine objektive, transparente Beratung.
Wir vergleichen über 35 Versicherungsgesellschaften in allen wichtigen Bereichen: Krankenkasse (Grund- und Zusatzversicherung), Leben und Vorsorge (Säule 3a, Pensionsplanung), Sachversicherungen wie Hausrat und Privathaftpflicht, Motorfahrzeug sowie Firmen- und KMU-Lösungen inklusive Pensionskasse und Krankentaggeld. So finden wir aus dem breiten Marktangebot die für Sie passende Lösung.
Ja. Ein Broker verschafft Ihnen den Marktüberblick über mehr als 35 Gesellschaften, ohne dass Sie selbst Offerten einholen müssen. Wir kennen die Region, beraten neutral und betreuen Sie auch im Schadenfall. Da die Beratung im Betreuungsmandat kostenlos ist, profitieren Sie von Fachwissen und Zeitersparnis, ohne dafür einen Aufpreis zu bezahlen.
Achten Sie auf eine FINMA-Registrierung und darauf, dass das Büro mehrere Gesellschaften vergleicht statt nur eine zu vertreten. Das Neutrale Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH in Eyholz/Visp ist seit 2000 als unabhängiger Broker tätig, FINMA-registriert und FMH-Services-Vertrauenspartner. Sie erreichen uns telefonisch unter +41 27 921 66 60 für ein unverbindliches Erstgespräch.
Kosten & Honorar
Grundsätzlich nichts, sobald und solange ein Mandatsverhältnis (Betreuungsmandat) besteht. Darum gewinnen Sie mit uns immer. Entweder Sie sparen Geld oder Sie bekommen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, wie man Geld einsparen und Ihre Bedürfnisse abdecken kann. Für Analysen kann auch eine Beratung auf Honorarbasis durchgeführt werden.
Ja. Im Rahmen eines Betreuungsmandats ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Wir werden über die Courtage vom Versicherer entschädigt, die bereits in Ihrer Prämie enthalten ist. Es entsteht für Sie kein Aufpreis und keine separate Rechnung. Sie zahlen für die gleiche Police gleich viel wie ohne Broker und erhalten zusätzlich unsere unabhängige Betreuung.
Ein Broker erhält vom Versicherer eine Courtage, eine Vergütung für die Vermittlung und laufende Betreuung. Diese ist in der ordentlichen Prämie bereits einkalkuliert und unabhängig davon, ob Sie über uns oder direkt abschliessen. Für Sie entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir beraten Sie neutral und gesellschaftsunabhängig, da wir an keine einzelne Versicherung gebunden sind.
Zusammenarbeit & Ablauf
Den Abschluss eines Betreuungsmandates sehen wir als Beginn einer Kundenbeziehung. Wir erstellen einen persönlichen Bericht, der auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist, damit Kunden alle wichtigen Punkte jederzeit zur Hand haben. Kombiniert mit einer effizienten Verwaltung ergibt dies das Bild einer abgerundeten Dienstleistung. Unsere Fachleute stehen bei Versicherungsfragen kompetent und diskret zur Verfügung.
Der Versicherungsmakler ist eine unabhängige Person, die die Unterschiede der verschiedenen Versicherungen kennt. Dieses Know-how nützt er im Interesse des Kunden, um eine Optimierung des Versicherungs-Portefeuilles zu erzielen. Für Auskünfte, die er von verschiedenen Versicherern einholt, braucht der Makler gemäss Obligationenrecht ein Betreuungsmandat. Der Makler muss keine neuen Verträge abschliessen (kein Verkaufsdruck), sondern kann gute Verträge weiterführen und das Portefeuille permanent und nachhaltig optimieren. Das Mandat kann auch als Instrument für eine günstigere Prämie dienen, wenn eine bestehende Versicherung unter Druck von Konkurrenzofferten steht. Der Kunde soll nur ein Mandat erteilen, wenn er damit einverstanden ist, dass der Makler in marktüblicher Weise für seine Dienste honoriert wird (siehe Allgemeine Vertragsbestimmungen).
Nein, ein Betreuungsmandat bindet Sie nicht langfristig. Es berechtigt uns lediglich, Sie gegenüber den Versicherern zu vertreten und Ihre Verträge zu betreuen. Sie können das Mandat jederzeit widerrufen. Ihre bestehenden Versicherungspolicen bleiben davon unberührt und laufen unverändert weiter. Das Mandat schafft für Sie keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Kosten.
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Sensible Unterlagen versenden wir verschlüsselt über SEPPmail. Ihre Angaben verwenden wir ausschliesslich für Ihre Beratung und Betreuung und geben sie nur mit Ihrer Zustimmung an Versicherer weiter. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten.
Die Privathaftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich Dritten zufügen, etwa wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen oder jemanden verletzen. Sie deckt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Versichert sind meist Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, oft auch für die ganze Familie. Sie ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen, da Schadensummen rasch existenzbedrohend werden können.
Beide sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Die Hausratversicherung ersetzt Ihr bewegliches Eigentum bei Feuer, Wasser, Diebstahl oder Elementarschäden. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Gerade für Mieter und Familien bieten beide einen wichtigen Grundschutz. Häufig lassen sie sich vorteilhaft kombinieren. Wir vergleichen die passenden Angebote für Sie.
Die Teilkasko deckt Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Feuer, Elementarereignisse und Marderbiss. Die Vollkasko schliesst zusätzlich selbst verschuldete Kollisionsschäden ein. Bei neuen oder geleasten Fahrzeugen ist die Vollkasko meist sinnvoll, oft sogar vorgeschrieben. Mit zunehmendem Fahrzeugalter genügt häufig die Teilkasko. Als Faustregel gilt: Ab etwa fünf bis sechs Jahren lohnt sich der Wechsel zur Teilkasko oft.
In der Regel können Sie die Motorfahrzeugversicherung ordentlich auf das Ende der Vertragslaufzeit kündigen, meist mit drei Monaten Frist. Bei einer Prämienerhöhung oder nach einem Schadenfall besteht oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police genau. Gerne übernehmen wir den Vergleich und den fristgerechten Wechsel für Sie und achten auf die korrekten Termine.
Krankenkasse & Gesundheit
Vergleichen Sie zunächst die Prämien der Kassen für Ihre Region und Ihr Modell, schliessen Sie bei der neuen Kasse ab und kündigen Sie die alte Grundversicherung fristgerecht. Der Wechsel der Grundversicherung ist jährlich auf den 1. Januar möglich. Gerne übernehmen wir den Vergleich und die Formalitäten für Sie. Beachten Sie: Zusatzversicherungen haben oft eigene Bedingungen.
Die Grundversicherung können Sie jährlich auf den 1. Januar wechseln. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen; massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Senden Sie die Kündigung daher rechtzeitig und idealerweise eingeschrieben. Für Zusatzversicherungen gelten meist abweichende, längere Fristen, die Sie separat prüfen sollten.
Alternative Modelle wie Hausarzt, HMO oder Telmed sind günstiger als das Standardmodell mit freier Arztwahl, da Sie sich verpflichten, im Krankheitsfall zuerst eine bestimmte Stelle zu kontaktieren. Welches Modell am meisten spart, variiert je nach Kasse und Region. Telmed (telefonische Erstberatung) bietet oft den höchsten Rabatt. Wir vergleichen die konkreten Angebote für Ihre Wohnregion.
Für Erwachsene reicht die Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500. Eine hohe Franchise senkt die Prämie und lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt müssen. Eine tiefe Franchise empfiehlt sich bei regelmässigen oder absehbar hohen Gesundheitskosten. Als Faustregel: Rechnen Sie, ab welchen jährlichen Behandlungskosten sich die höhere Franchise nicht mehr auszahlt. Wir helfen Ihnen beim Vergleich.
Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung. Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein für Leistungen wie freie Spitalwahl, Halbprivat- oder Privatabteilung, Zahnbehandlungen, Brillen, Alternativmedizin oder Auslandschutz. Wichtig: Zusatzversicherungen sind freiwillig, und der Gesundheitszustand wird geprüft. Wir analysieren mit Ihnen, welche Zusätze Ihren Bedarf abdecken, und vergleichen die Anbieter.
Das Sparpotenzial hängt von Ihrer aktuellen Kasse, Ihrem Modell, Ihrer Franchise und Ihrer Wohnregion ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Die Prämienunterschiede zwischen den Kassen sind in der Grundversicherung jedoch oft erheblich, da die Leistungen gesetzlich identisch sind. Ein Vergleich kann sich daher lohnen. Gerne ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotenzial unverbindlich.
Vorsorge & Leben
Stand 2026 gilt: Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist (mit BVG), darf maximal CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen. Ohne Pensionskasse, etwa bei Selbstständigen, sind bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens möglich, höchstens jedoch CHF 36'288. Die Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Diese Beträge werden periodisch angepasst.
Beide haben Vorteile. Die Bankvariante ist flexibel: Sie bestimmen Einzahlungen und Anlagestrategie frei und können pausieren. Die Versicherungsvariante kombiniert Sparen mit Risikoschutz (etwa bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit) und bietet Beitragsbefreiung, ist aber weniger flexibel und langfristig gebunden. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zielen ab. Wir beraten Sie neutral und vergleichen die Angebote.
Je früher, desto besser. Bereits ab etwa 50 Jahren lohnt sich eine seriöse Pensionsplanung, da viele Weichen frühzeitig gestellt werden müssen, etwa Pensionskasseneinkäufe, der gestaffelte Bezug der Säule 3a oder die Entscheidung Rente oder Kapital. Wer rechtzeitig plant, kann Steuern optimieren und Lücken schliessen. Gerne erstellen wir mit Ihnen eine individuelle Vorsorgeanalyse.
Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Die Rente bietet ein lebenslang gesichertes, planbares Einkommen. Der Kapitalbezug bringt Flexibilität, Eigenverantwortung bei der Anlage und kann für die Erben vorteilhaft sein, birgt aber das Risiko, dass das Kapital aufgebraucht wird. Oft ist eine Kombination sinnvoll. Steuern, Gesundheit und Familiensituation spielen mit. Wir analysieren Ihre Situation umfassend.
Für Unternehmen & KMU
Obligatorisch sind die Unfallversicherung (UVG) für Angestellte sowie ab Lohnschwelle die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse). Empfohlen sind zudem Betriebshaftpflicht, Sachversicherung für Inventar und Geschäftseinrichtung, Krankentaggeld (KTG) sowie je nach Branche Rechtsschutz, Cyber- oder Betriebsunterbruchsversicherung. Der konkrete Bedarf hängt von Branche, Grösse und Risiken ab. Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine massgeschneiderte Analyse.
Bei einer vollautonomen Pensionskasse trägt die Kasse die Anlage- und Versicherungsrisiken (Tod, Invalidität) selbst. Bei der teilautonomen Lösung übernimmt die Kasse die Anlage, lagert aber die Risiken Tod und Invalidität an einen Versicherer aus. Teilautonome Modelle bieten oft höhere Renditechancen, dafür mehr Schwankungen. Welche Variante für Ihr KMU passt, hängt von Risikobereitschaft und Struktur ab.
Üblich ist eine Krankentaggeldversicherung von 80 Prozent des Lohns, häufig während 720 oder 730 Tagen. Damit sind die laufenden Lohnkosten bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden weitgehend gedeckt. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent ist möglich, aber teurer. Beachten Sie auch eine sinnvolle Wartefrist. Das KTG ist freiwillig. Wir helfen Ihnen, die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden.
Ein Wechsel der Pensionskasse will gut vorbereitet sein. Wir holen vergleichbare Offerten ein, prüfen Verzinsung, Umwandlungssatz, Kosten und Deckungsgrad und beachten Kündigungsfristen sowie die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden. Anschliessend organisieren wir den Anschluss bei der neuen Kasse und die Übertragung der Freizügigkeitsguthaben. Ein Wechsel erfolgt meist auf ein Jahresende. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Schadenfall
Ja, im Schadenfall sind wir für Sie da. Melden Sie uns den Vorfall, dokumentieren Sie ihn nach Möglichkeit mit Fotos und sichern Sie Belege. Wir übernehmen für Sie die Schadenmeldung beim Versicherer, prüfen die Deckung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft bis zur Auszahlung. Sie erreichen uns unter +41 27 921 66 60. So bleibt Ihnen der administrative Aufwand erspart.
Frage offen geblieben?
Sprechen Sie mit einem Menschen, nicht mit einer Hotline.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation – persönlich, neutral und kostenlos im Betreuungsmandat.
Oder lassen Sie Ihre Policen unverbindlich kostenlos prüfen.
