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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

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Vereinsversicherung im Oberwallis

Eine Vereinsversicherung schützt Ihren Verein, den Vorstand und die ehrenamtlich Tätigen vor finanziellen Folgen von Schäden, Unfällen und Haftungsfällen. Sinnvoll sind je nach Verein Haftpflicht, Anlass-, Unfall- und Sachversicherung. Als neutraler Broker vergleichen wir über 35 Gesellschaften und stellen Ihren passenden Schutz zusammen – kostenlos.

Wir betreuen Vereine in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis – vom Sportclub bis zum Musik- und Trachtenverein.

Welche Versicherungen braucht ein Verein im Oberwallis?

Welche Deckungen sinnvoll sind, hängt von Zweck, Grösse und Aktivitäten Ihres Vereins ab. Ein Musikverein hat andere Risiken als ein Bergsport- oder Fussballclub. Grundlage ist fast immer eine Vereinshaftpflicht; je nach Tätigkeit kommen Unfall-, Anlass- und Sachversicherung dazu.

Wir schauen mit Ihnen die konkreten Risiken durch und decken nur ab, was Ihr Verein wirklich braucht – ohne Doppelversicherungen und ohne Lücken.

  • Vereinshaftpflicht: Personen- und Sachschäden Dritter durch die Vereinstätigkeit
  • Sammel-/Mitgliederunfallversicherung: Unfälle bei Training, Proben, Anlässen
  • Anlass-/Veranstaltungsversicherung: Schutz für Feste, Turniere und Auftritte
  • Sachversicherung: Vereinsmaterial, Instrumente, Mobiliar, Ausrüstung
  • Rechtsschutz: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen des Vereins

Was deckt die Vereinshaftpflichtversicherung ab?

Die Vereinshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, wenn der Verein oder seine Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit jemandem einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Ebenso wichtig: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ein Verein ist als Rechtsperson grundsätzlich haftbar – und in vielen Fällen haftet auch der Vorstand. Ohne eigene Vereinshaftpflicht sind solche Schäden über die private Haftpflicht der Mitglieder oft nicht gedeckt.

Brauchen wir für ein Vereinsfest oder Turnier eine Anlassversicherung?

Sobald Ihr Verein eine öffentliche Veranstaltung organisiert – ein Sommerfest, ein Konzert, ein Turnier –, entstehen zusätzliche Risiken, die die normale Vereinsdeckung nicht immer einschliesst. Eine Anlassversicherung lässt sich gezielt für den Event abschliessen.

Typisch abgedeckt sind Annullierungskosten (etwa bei Schlechtwetter oder Absage), Haftpflicht gegenüber Besuchern sowie Sach- und Diebstahlschäden an Material und Infrastruktur. So bleibt das finanzielle Risiko des Anlasses kalkulierbar.

  • Annullierung: Kostenrückerstattung bei Absage aus versicherten Gründen
  • Veranstalterhaftpflicht: Schäden an Besuchern oder deren Eigentum
  • Sachschäden: Zelte, Bühne, Technik, gemietete Ausrüstung

Wie ist der ehrenamtliche Vorstand abgesichert?

Vorstandsmitglieder handeln für den Verein und können unter Umständen persönlich haftbar werden – etwa bei Fehlern in der Vereinsführung oder bei nicht abgeführten Beiträgen. Dieses Organhaftungsrisiko wird oft unterschätzt.

Mit der passenden Deckung schützen Sie die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, vor finanziellen Folgen. Das macht es leichter, Vorstandsämter überhaupt zu besetzen – ein praktischer Vorteil für jeden Verein.

Was kostet eine Vereinsversicherung und wie sparen Vereine?

Die Prämie richtet sich nach Vereinszweck, Mitgliederzahl, Aktivitäten und gewünschten Deckungen. Kleine Vereine mit geringem Risiko zahlen deutlich weniger als grosse Sportclubs mit regelmässigen Anlässen.

Weil wir als neutraler Broker über 35 Gesellschaften vergleichen, finden wir oft eine günstigere oder passendere Lösung als ein einzelner Anbieter. Eine Prämienoptimierung ist je nach Ausgangslage gut möglich – garantieren lässt sich das nie pauschal, deshalb prüfen wir Ihren Fall individuell.

Wie läuft die Beratung bei Lerjen & Grogg ab?

Wir starten mit einer Bestandesaufnahme Ihres Vereins und der bestehenden Policen. Daraus erkennen wir Lücken und Doppelspurigkeiten und holen vergleichbare Offerten ein.

Sie erhalten eine klare Empfehlung und entscheiden in Ruhe. Im laufenden Betreuungsmandat bleiben wir Ihre Ansprechperson – auch im Schadenfall. Diese Beratung ist für Sie kostenlos, da wir als Broker über die im Prämienbetrag enthaltene Courtage entschädigt werden; für den Verein entsteht dadurch kein Aufpreis.

Welche Vereinsversicherung schützt wovor?

VersicherungSchützt vorFür wen besonders wichtig
VereinshaftpflichtPersonen- und Sachschäden Dritter durch die VereinstätigkeitJeder Verein
Sammel-UnfallversicherungUnfällen von Mitgliedern und Helfenden bei AktivitätenSport-, Jugend- und Freizeitvereine
AnlassversicherungAnnullierung, Haftpflicht und Sachschäden bei EventsVereine mit Festen und Turnieren
SachversicherungBeschädigung oder Diebstahl von VereinsmaterialMusik-, Sport- und Materialvereine
RechtsschutzKosten bei rechtlichen Streitigkeiten des VereinsVereine mit Verträgen und Liegenschaften
Übersicht der gängigen Deckungen für Vereine im Oberwallis.

Begriffe einfach erklärt

Vereinshaftpflicht
Versicherung, die berechtigte Schadenersatzforderungen aus der Vereinstätigkeit übernimmt und unberechtigte Forderungen abwehrt.
Anlassversicherung
Befristete Deckung für eine konkrete Veranstaltung – schützt vor Annullierungskosten, Veranstalterhaftpflicht und Sachschäden.
Organhaftung
Persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern für Fehler in der Vereinsführung; lässt sich gezielt versichern.
Courtage
Entschädigung, die der Versicherer dem Broker zahlt. Sie ist in der Prämie enthalten – die Beratung bleibt für den Verein ohne Aufpreis.
Viele Vereine sind gut über ihre Tätigkeit versichert, vergessen aber den Schutz des Vorstands. Gerade beim Ehrenamt schaue ich genau hin – wer Verantwortung übernimmt, soll dabei nicht das eigene Risiko tragen.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Vereine

Eine generelle Pflicht zur Vereinsversicherung gibt es nicht. Für einzelne Anlässe kann die Gemeinde oder der Vermieter aber eine Haftpflichtdeckung verlangen. Unabhängig davon ist eine Vereinshaftpflicht dringend zu empfehlen, da der Verein als Rechtsperson und teils auch der Vorstand haftbar werden können.

Nicht automatisch. Privatpersonen sind über ihren Arbeitgeber oder die Krankenkasse unfallversichert. Für Aktivitäten im Verein – Training, Proben, Anlässe – kann eine Sammel-Unfallversicherung sinnvoll sein, besonders wenn Kinder, Jugendliche oder Helfende ohne eigene Unfalldeckung mitmachen.

Je nach Vertrag ja. Eine Annullierungsdeckung kann Kosten übernehmen, wenn ein Fest oder Turnier wegen Unwetter abgesagt oder abgebrochen werden muss. Die genauen Bedingungen variieren je nach Gesellschaft – wir prüfen für Ihren Anlass, welche Lösung passt.

Für Vereine im Betreuungsmandat ist unsere Beratung kostenlos. Als Broker werden wir über die Courtage entschädigt, die bereits in der Prämie enthalten ist. Für Sie entsteht dadurch kein Aufpreis gegenüber einem Direktabschluss bei der Gesellschaft.

Ja. Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer bestehenden Verträge im Mandat, prüfen sie auf Lücken und Sparpotenzial und kümmern uns künftig um Anpassungen und Schadenfälle. Sie behalten den Überblick und haben eine feste Ansprechperson im Oberwallis.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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