Wir beraten KMU in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von unserem Büro in Eyholz bei Visp aus.
Was ist eine Krankentaggeldversicherung und warum braucht sie ein KMU?
Erkrankt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Je nach Dienstjahren und Region (Berner, Basler oder Zürcher Skala) kann das nur wenige Wochen, aber auch deutlich länger dauern. Ohne Absicherung tragen Sie dieses Risiko allein.
Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) übernimmt diese Lohnfortzahlung. Üblich sind 80% des versicherten Lohns, ausbezahlt nach Ablauf einer Wartefrist bis längstens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. So bleibt ein Krankheitsfall für Ihr KMU finanziell kalkulierbar, statt das Betriebsergebnis unvorhersehbar zu belasten.
- Macht die Lohnfortzahlungspflicht planbar und budgetierbar
- Schützt die Liquidität bei längeren Krankheitsausfällen
- Häufig Voraussetzung, um längere Lohnfortzahlung überhaupt anbieten zu können
Was ist der Unterschied zwischen UVG und Krankentaggeld?
Die UVG-Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Sie deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten und ab einer Mindestarbeitszeit pro Woche auch Nichtberufsunfälle. Sie zahlt Heilungskosten und ein Taggeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Das Krankentaggeld dagegen ist freiwillig und greift bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, also genau dort, wo die UVG nicht zuständig ist. Erst beide Bausteine zusammen sichern den Lohnausfall umfassend ab, ob die Ursache nun ein Unfall oder eine Krankheit ist.
- UVG: obligatorisch, deckt Unfälle und Berufskrankheiten
- KTG: freiwillig, deckt Lohnausfall bei Krankheit
- UVG-Zusatzversicherung (UVGZ): ergänzt Lohnanteile über dem UVG-Maximum und Spitalkomfort
Welche Wartefrist und Deckung sind für mein KMU sinnvoll?
Die Wartefrist bestimmt, ab welchem Tag die Versicherung zahlt. Eine kurze Wartefrist (z.B. 14 Tage) entlastet Sie früh, kostet aber mehr Prämie. Eine längere Wartefrist (30 oder 60 Tage) senkt die Prämie, verlangt von Ihnen aber, die ersten Krankheitswochen selbst zu tragen.
Auch die Deckungshöhe ist eine bewusste Entscheidung: 80% des Lohns ist Standard und entspricht meist der gesetzlichen Pflicht. 100%-Lösungen sind möglich, wenn Sie den vollen Lohn weiter ausrichten wollen. Wir rechnen die Varianten für Ihren Betrieb durch, damit Sie Prämie und Risiko bewusst gegeneinander abwägen können.
Wie hilft ein neutraler Broker beim Krankentaggeld im Wallis?
Als unabhängiges, neutrales Versicherungsbüro sind wir keiner Gesellschaft verpflichtet. Wir vergleichen über 35 Anbieter, prüfen Prämien, Bedingungen und Leistungen und verhandeln für Ihr KMU. Bei einer Sammelkrankentaggeld-Lösung achten wir besonders auf Übertrittsrechte, Nachdeckung und die Behandlung bestehender Krankheitsfälle.
Im Betreuungsmandat begleiten wir Sie auch nach Vertragsabschluss: bei Schadenfällen, Vertragsanpassungen und Prämienverhandlungen. So behalten Sie den Überblick und freie Sicht auf das, was für Ihren Betrieb wirklich zählt.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung im Betreuungsmandat ist für Sie kostenlos. Als Broker werden wir über eine Courtage vom Versicherer entschädigt. Diese ist in der ohnehin zu zahlenden Prämie enthalten und bedeutet für Sie keinen Aufpreis gegenüber dem Direktabschluss.
Sie erhalten dadurch eine fundierte, unabhängige Einschätzung und eine laufende Betreuung, ohne separate Honorarrechnung. Rufen Sie uns an unter +41 27 921 66 60 oder vereinbaren Sie einen Termin in Eyholz bei Visp.
Krankentaggeld: 80% vs. 100% Deckung und Wartefristen
| Merkmal | Standard (80%) | Erweitert (100%) |
|---|---|---|
| Lohndeckung bei Krankheit | 80% des versicherten Lohns | 100% des versicherten Lohns |
| Übliche Wartefrist | 14 / 30 / 60 Tage wählbar | 14 / 30 / 60 Tage wählbar |
| Leistungsdauer | bis 720 Tage je Fall | bis 720 Tage je Fall |
| Prämienniveau | tiefer | höher |
| Eignung | deckt meist die gesetzliche Pflicht | voller Lohn ohne Einbusse für Mitarbeitende |
Begriffe einfach erklärt
- Wartefrist
- Zeitspanne ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, während der noch kein Taggeld fliesst. Eine längere Wartefrist senkt die Prämie, verschiebt aber die erste Last auf den Arbeitgeber.
- Leistungsdauer
- Maximale Bezugsdauer des Taggeldes je Krankheitsfall, üblicherweise bis 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.
- UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)
- Freiwillige Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung. Sie deckt Lohnteile über dem UVG-Höchstlohn (Stand 2026: CHF 148'200) sowie Spital- und Komfortleistungen.
- Courtage
- Vergütung, die der Broker vom Versicherer für Vermittlung und Betreuung erhält. Sie ist in der Prämie enthalten und verursacht für das KMU keinen Aufpreis.
„Viele KMU im Oberwallis kennen ihre UVG-Pflicht, vergessen aber das Krankheitsrisiko. Erst wenn jemand monatelang krank ausfällt, zeigt sich, ob die Lohnfortzahlung wirklich abgesichert ist. Genau diese Lücke schauen wir mit Ihnen in Ruhe und neutral an.“
