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Neutrales Versicherungsbüro Lerjen & Grogg GmbH

Neutral. Persönlich. Oberwallis.

Tierversicherung im Oberwallis

Eine Tierversicherung deckt im Wallis zwei Bereiche ab: die Tierkrankenversicherung für Tierarzt- und Operationskosten von Hund, Katze oder Pferd sowie die Tierhalterhaftpflicht für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Wir vergleichen über 35 Gesellschaften neutral und beraten Sie kostenlos.

Wir beraten Tierhalterinnen und Tierhalter in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis von unserem Büro in Eyholz aus.

Welche Tierversicherungen gibt es im Wallis?

Bei der Absicherung von Haustieren unterscheidet man zwei grundsätzlich verschiedene Versicherungen, die häufig verwechselt werden. Sie decken unterschiedliche Risiken ab und werden teils getrennt, teils kombiniert angeboten.

Die Tierkrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen, Operationen und Medikamente, wenn Ihr Tier krank wird oder verunfallt. Die Tierhalterhaftpflicht hingegen schützt Sie, wenn Ihr Tier einer anderen Person oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügt.

  • Tierkrankenversicherung: Tierarzt-, Operations- und Medikamentenkosten für Hund, Katze oder Pferd.
  • Tierhalterhaftpflicht: Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügt (Personen, Sachen, Tiere).
  • Beide lassen sich oft sinnvoll kombinieren - die Haftpflicht ist häufig schon in der Privathaftpflicht enthalten.

Ist mein Hund im Wallis schon über die Privathaftpflicht versichert?

In vielen Fällen ja. Die meisten Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden ab, die durch Haustiere wie Hunde oder Katzen verursacht werden. Das bedeutet: Beisst Ihr Hund auf einem Spaziergang bei Visp eine andere Person oder reisst er sich los und verursacht einen Unfall, springt in der Regel Ihre Privathaftpflicht ein.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick in die Police. Es gibt Deckungslimiten, mögliche Ausschlüsse für bestimmte Hunderassen und Sonderregeln, etwa wenn das Tier gewerblich gehalten wird. Wir prüfen Ihre bestehende Privathaftpflicht und sagen Ihnen klar, ob eine separate Tierhalterhaftpflicht nötig ist oder nicht.

  • Hundehaltung ist in einigen Walliser Gemeinden meldepflichtig - informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
  • Manche Rassen oder Listenhunde können besondere Anforderungen oder höhere Prämien auslösen.
  • Eine zu tiefe Deckungssumme kann bei schweren Schäden zur Lücke werden.

Was kostet eine Tierkrankenversicherung und was deckt sie ab?

Die Prämie einer Tierkrankenversicherung hängt von Tierart, Rasse, Alter und dem gewählten Leistungsumfang ab. Junge, gesunde Tiere sind günstiger zu versichern als ältere; bei manchen Rassen sind die Prämien wegen bekannter Krankheitsrisiken höher.

Wie in der menschlichen Krankenversicherung gibt es einen Selbstbehalt und meist eine jährliche Leistungslimite. Vorbestehende Krankheiten sind in der Regel ausgeschlossen. Deshalb gilt: Je früher Sie das Tier versichern, desto besser der Schutz.

  • Gedeckt sind meist Behandlungen, Operationen, Diagnostik und verordnete Medikamente nach Unfall oder Krankheit.
  • Selbstbehalt: Anteil der Kosten, den Sie pro Fall oder pro Jahr selbst tragen.
  • Jährliche Limite: Maximalbetrag, den die Versicherung pro Jahr übernimmt.
  • Alters- und Rassefaktoren beeinflussen Prämie und Aufnahme spürbar.

Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung überhaupt?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Eine einzelne grössere Operation - etwa ein Kreuzbandriss beim Hund oder eine Notoperation bei der Katze - kann schnell mehrere tausend Franken kosten. Wer solche Beträge nicht ohne Weiteres aufbringen möchte, gewinnt mit einer Tierkrankenversicherung Planungssicherheit.

Bei jungen, gesunden Tieren ist die Prämie tief und der Nutzen über die Jahre oft hoch. Bei älteren Tieren mit bestehenden Leiden ist ein Abschluss manchmal nicht mehr sinnvoll. Wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen durch - ehrlich und ohne Verkaufsdruck, damit Sie freie Sicht auf die für Sie passende Lösung haben.

Wie hilft ein neutraler Broker bei der Tierversicherung?

Als unabhängiger, FINMA-registrierter Versicherungsbroker sind wir keiner einzelnen Gesellschaft verpflichtet. Wir vergleichen für Sie über 35 Anbieter und filtern jene Angebote heraus, die zu Ihrem Tier, Ihrem Budget und Ihrer bestehenden Privathaftpflicht passen.

So vermeiden Sie Doppeldeckungen - etwa eine separate Halterhaftpflicht, obwohl Ihre Privathaftpflicht bereits genügt - und erkennen unnötige Lücken. Im Betreuungsmandat ist diese Beratung für Sie kostenlos.

Tierkrankenversicherung vs. Tierhalterhaftpflicht

MerkmalTierkrankenversicherungTierhalterhaftpflicht
Deckt abTierarzt- und OperationskostenSchäden, die Ihr Tier Dritten zufügt
BegünstigtIhr Tier (Gesundheit)geschädigte Dritte
Oft schon vorhanden?Nein, separat abzuschliessenHäufig in der Privathaftpflicht enthalten
Typische FaktorenAlter, Rasse, Selbstbehalt, LimiteDeckungssumme, Tierart, Rasse
Die beiden Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab.

Begriffe einfach erklärt

Tierkrankenversicherung
Versicherung, die Tierarzt-, Operations- und Medikamentenkosten von Hund, Katze oder Pferd nach Unfall oder Krankheit übernimmt - meist mit Selbstbehalt und Jahreslimite.
Tierhalterhaftpflicht
Deckung für Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügt. Im Wallis oft bereits Teil der Privathaftpflicht.
Selbstbehalt
Der Kostenanteil, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.
Jahreslimite
Der maximale Betrag, den die Tierkrankenversicherung innerhalb eines Versicherungsjahres für Behandlungen bezahlt.
Viele Tierhalter im Oberwallis zahlen für eine separate Halterhaftpflicht, obwohl ihre Privathaftpflicht das Tier bereits abdeckt. Ein kurzer Blick in die bestehende Police bringt Klarheit - und manchmal spart das einen unnötigen Vertrag.
JLJean-Claude LerjenGeschäftsleiter · Lerjen & Grogg

Häufige Fragen

Fragen zu Tierversicherung

Eine separate, gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflicht gibt es im Kanton Wallis nicht generell. Schäden durch den Hund werden meist über die Privathaftpflicht gedeckt. Beachten Sie aber kommunale Meldepflichten und Vorschriften für die Hundehaltung. Wir prüfen, ob Ihre bestehende Deckung ausreicht.

Die Tierkrankenversicherung zahlt Tierarzt- und Operationskosten, wenn Ihr Tier krank wird oder verunfallt. Die Tierhalterhaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Tier anderen Menschen oder fremdem Eigentum zufügt. Es sind zwei verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichem Zweck.

Das ist je nach Anbieter eingeschränkt möglich. Viele Gesellschaften setzen Höchstaufnahmealter fest und schliessen vorbestehende Krankheiten aus. Je früher Sie abschliessen, desto umfassender der Schutz. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Abschluss in Ihrer Situation noch lohnt.

Der Selbstbehalt ist der Kostenanteil, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Er wird pro Fall oder pro Jahr festgelegt und beeinflusst die Prämie: Ein höherer Selbstbehalt senkt meist die Prämie, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Ernstfall.

Nein. Im Betreuungsmandat ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Als neutraler Broker werden wir über die Courtage vom Versicherer entschädigt; diese ist bereits in der Prämie enthalten und bedeutet für Sie keinen Aufpreis. Rufen Sie uns an unter +41 27 921 66 60.

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Aktualisiert am 18. Juni 2026

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