Wir betreuen Gewerbe- und KMU-Betriebe in Visp, Brig-Glis, Naters und im ganzen Oberwallis bei ihrer beruflichen Vorsorge.
Was ist das BVG und wann muss ein KMU seine Mitarbeitenden versichern?
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) regelt die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Es ergänzt die AHV (erste Säule) und soll zusammen mit ihr die Fortsetzung des gewohnten Lebens nach der Pensionierung ermöglichen.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Angestellten in einer Pensionskasse versichern, sobald deren Jahreslohn die gesetzliche Eintrittsschwelle übersteigt. Versichert wird nicht der ganze Lohn, sondern der koordinierte Lohn - also der Lohn nach Abzug des Koordinationsabzugs. Diese Werte werden periodisch angepasst; massgebend sind die aktuell gültigen Beträge (Stand 2026).
Versichert sind nicht nur Alter, sondern auch die Risiken Invalidität und Tod. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mindestens hälftig.
- Obligatorisch ab dem BVG-Eintrittslohn (Eintrittsschwelle)
- Versichert wird der koordinierte Lohn (nach Koordinationsabzug)
- Deckt Alter, Invalidität und Tod
- Arbeitgeberanteil mindestens 50 Prozent der Beiträge
Welche Modelle gibt es: vollautonom, teilautonom oder Sammelstiftung?
Für die berufliche Vorsorge stehen KMU grundsätzlich drei Wege offen. Sie unterscheiden sich darin, wer das Anlage- und Versicherungsrisiko trägt - und damit in Rendite-Chance und Sicherheit.
Eine vollautonome Pensionskasse trägt alle Risiken selbst und investiert das Vermögen eigenständig. Eine teilautonome Lösung lagert die Risiken Tod und Invalidität an einen Versicherer aus, legt das Sparkapital aber selbst an. Bei der Vollversicherung (klassische Sammelstiftung) garantiert der Versicherer Kapital und Verzinsung - maximale Sicherheit gegen tendenziell tiefere Renditechancen.
Welches Modell passt, hängt von Betriebsgrösse, Altersstruktur, Risikobereitschaft und der gewünschten Planbarkeit ab. Wir ordnen die Optionen mit klarer Sicht ein und rechnen sie für Ihren Betrieb durch.
Wie wechselt ein KMU die Pensionskasse?
Ein Wechsel der Anschlusslösung ist möglich und kann sich lohnen, wenn die Kosten zu hoch, die Verzinsung schwach oder die Leistungen nicht mehr passend sind. Entscheidend ist eine nüchterne Gesamtbetrachtung, nicht allein der Preis.
Wir holen Offerten ein, vergleichen Verwaltungskosten, Risikoprämien, Umwandlungssatz und - bei teilautonomen Kassen - den Deckungsgrad. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeitenden durch den Wechsel nicht schlechtergestellt werden und Übergangsregelungen sauber geregelt sind.
Der Wechsel erfolgt in der Regel auf einen Stichtag, meist das Jahresende, und muss mit der Personalvertretung beziehungsweise dem Personal abgestimmt werden.
- Bestehende Lösung analysieren: Kosten, Verzinsung, Deckungsgrad, Leistungen
- Offerten neutral vergleichen (über 35 Gesellschaften)
- Mitarbeitende dürfen nicht schlechtergestellt werden
- Wechsel sauber auf einen Stichtag terminieren
Was bedeuten Kadervorsorge 1e und BVG für Selbständige?
Mit einem 1e-Plan können Lohnbestandteile oberhalb einer gesetzlichen Schwelle individuell und nach eigener Anlagestrategie versichert werden. Das ist vor allem für Kaderleute und gutverdienende Inhaber interessant, die mehr Einfluss auf Anlage und Vorsorge wünschen.
Selbständigerwerbende ohne Angestellte sind im BVG nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig anschliessen - etwa über die Auffangeinrichtung oder den Berufsverband. Das schafft zusätzlichen Vorsorgeschutz und steuerlich abzugsfähige Einkaufsmöglichkeiten.
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein 1e-Plan oder ein freiwilliger Anschluss in Ihrer Situation sinnvoll ist, und stimmen das mit der dritten Säule und Ihrer Pensionsplanung ab.
Warum lohnt sich eine unabhängige BVG-Beratung im Oberwallis?
Wir sind als neutraler Broker keiner Gesellschaft verpflichtet. Wir vergleichen die Angebote von über 35 Versicherern und Sammelstiftungen und empfehlen, was zu Ihrem Betrieb passt - nicht, was die höchste Provision bringt.
Als regional verankertes Büro in Eyholz bei Visp kennen wir die Oberwalliser Gewerbestruktur und sind für Sie persönlich erreichbar. Im Betreuungsmandat begleiten wir Sie laufend: bei Mutationen, Vertragsfragen und periodischen Marktvergleichen.
Die Beratung ist für Sie kostenlos. Der Broker wird über die Courtage vom Versicherer entschädigt; diese ist in der Prämie enthalten und verursacht keinen Aufpreis.
Vollautonom vs. teilautonom: Welches Modell passt?
| Kriterium | Vollautonom | Teilautonom |
|---|---|---|
| Risikoträger | Pensionskasse trägt alle Risiken selbst | Tod/Invalidität beim Versicherer, Anlage selbst |
| Renditechance | Hoch, abhängig von eigener Anlagepolitik | Hoch, abhängig von Anlage und Deckungsgrad |
| Sicherheit/Garantie | Keine Vollgarantie, Schwankungen möglich | Risiken garantiert, Sparkapital schwankungsabhängig |
| Geeignet für | Grössere Betriebe mit stabilem Bestand | KMU, die Risiko und Chance ausgewogen wollen |
Begriffe einfach erklärt
- Koordinationsabzug
- Der Betrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird, um den im BVG versicherten koordinierten Lohn zu bestimmen. Er vermeidet eine Doppelversicherung mit der AHV. Die Höhe wird periodisch angepasst (Stand 2026).
- Deckungsgrad
- Das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen einer Pensionskasse und ihren Verpflichtungen. Liegt er über 100 Prozent, ist die Kasse vollständig finanziert; darunter besteht eine Unterdeckung.
- Anschlusslösung
- Der Vertrag, über den ein Betrieb seine Mitarbeitenden bei einer Pensionskasse oder Sammelstiftung versichert. KMU schliessen sich dafür meist einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung an.
- 1e-Plan
- Vorsorgeplan für Lohnteile oberhalb einer gesetzlichen Schwelle, bei dem versicherte Personen ihre Anlagestrategie individuell wählen. Geeignet vor allem für Kader und gutverdienende Inhaber.
„Bei der zweiten Säule geht es um die Zukunft Ihres Teams. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Anschlusslösung wirklich zu verstehen, bevor wir etwas empfehlen - und sagen auch klar, wenn ein Wechsel sich nicht lohnt.“
